Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr die stärkste Fallzunahme seit zehn Jahren verzeichnet. Die Strafverfolgungsbehörden führen den starken Anstieg unter anderem auf die Aufhebung der Coronamassnahmen zurück.
Keystone-SDA, leph, sda
27.04.2023, 15:55
27.04.2023, 16:11
SDA
Rund 30'400 Fälle sind 2022 bei der Staatsanwaltschaft neu eingegangen, wie diese am Donnerstag mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Zunahme von 9,1 Prozent.
Wichtigster Grund für den Anstieg ist laut Staatsanwaltschaft, dass die pandemiebedingten Einschränkungen fast vollständig weggefallen sind. Dadurch habe das öffentliche Leben in allen Bereichen wieder voll Fahrt aufgenommen.
Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Urkundendelikte, etwa im Zusammenhang mit Coronazertifikaten. Auch Gewaltdelikte sowie Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz haben deutlich zugenommen.
Pendenzenberg wächst
Die Zahl der Verfahrensabschlüsse betrug im vergangenen Jahr 30'191 Fälle (+5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der hängigen Fälle zum Jahresende stieg auf den neuen Rekordwert von 11'311 Fällen, wie Andreas Eckert, leitender Oberstaatsanwalt sagte.
Laut Eckert steigt jedoch nicht nur die Anzahl der Fälle, auch der Aufwand in den einzelnen Strafverfahren nehme stetig zu. Als Beispiel nannte Eckert die immer häufiger verlangte Siegelung von Geräten wie Smartphones, die beschlagnahmt werden.
Viele Fälle von häuslicher Gewalt
Ein Bereich, der bei der Staatsanwaltschaft für viel Arbeit sorgt, sind Verfahren wegen häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr rückte die Polizei im Kanton Zürich täglich rund 20 Mal aus wegen familiärer Streitigkeiten. Etliche der Einsätzen ziehen Strafverfahren nach sich.
In rund zwei Drittel der Fällen wünscht jedoch das Opfer die Einstellung des Verfahrens, wie Claudia Wiederkehr, Leiterin der Staatsanwaltschaft Limattal/Albis und federführende Staatsanwältin beim Thema häusliche Gewalt, sagte. Eine sogenannte Desinteresseerklärung ermöglicht dies in vielen Fällen.
Seit Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes im Juli 2020 hängt die Weiterführung des Strafverfahrens in gewissen Konstellationen jedoch nicht mehr ausschliesslich vom Willen des Opfers ab.
Die Staatsanwaltschaft muss unter anderem vor Einstellung oder Sistierung des Verfahrens ein Gespräch mit dem Opfer führen, und dabei prüfen, ob sich die Situation stabilisiert hat.
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