Kommunale Abstimmungen ZH Zürcher Stadträte werden auch bei freiwilligem Abgang entschädigt

olgr, sda

3.3.2024 - 17:37

Der Zürcher Stadtrat nach seiner Wahl 2022: Die Stimmberechtigen haben sich am Sonntag dafür ausgesprochen, dass sich an dessen Abgangsentschädigung nichts ändert.
Der Zürcher Stadtrat nach seiner Wahl 2022: Die Stimmberechtigen haben sich am Sonntag dafür ausgesprochen, dass sich an dessen Abgangsentschädigung nichts ändert.
Keystone

Mitglieder des Zürcher Stadtrates erhalten weiterhin eine Abgangsentschädigung, auch wenn sie freiwillig aus dem Amt ausscheiden: Die SVP-Initiative «keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» hat am Sonntag zwar eine Mehrheit gefunden, doch die Stimmberechtigten gaben dem abgeschwächten Gegenvorschlag den Vorzug.

3.3.2024 - 17:37

Für die SVP, die in der links-grün geprägten Stadt politisch eher eine Nebenrolle spielt, ist die Zustimmung zu ihrer Initiative ein Achtungserfolg. Dieser Erfolg ändert allerdings nichts; denn mit dem am Ende bevorzugten Gegenvorschlag bleiben die Entschädigungen für die Mitglieder des Stadtrates unverändert.

Die Initiative der SVP hatte klare Beschränkungen gefordert: Es sollen nur noch Stadträtinnen und Stadträte eine Entschädigung erhalten – und dies auch nur dann, wenn sie gegen ihren Willen aus dem Amt gedrängt und nicht mehr wiedergewählt werden. Der «goldene Fallschirm» soll sie dabei auch weniger lang in der Luft halten als bisher; die Initiative sah maximal einen Jahreslohn vor.

Der Stadt- und Gemeinderat sahen diese Forderungen bereits als weitgehend erfüllt an: Die Stadt hatte – nach heftiger Kritik an Entschädigungen für abtretende Schulpräsidenten und andere Behördenmitglieder – schon 2022 den Kreis der berechtigten Behörden etwas eingeschränkt und die Höhe der Entschädigungen auf höchstens 1,8 Jahreslöhne festgesetzt.

Gemäss angenommenem Gegenvorschlag haben nun zwar laut Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder nur noch Stadtratsmitglieder Anspruch auf eine eine finanzielle Überbrückung zur Neupositionierung auf dem Arbeitsmarkt. Es sollen aber auch weiterhin Mitglieder anderer Behörden Entschädigungen erhalten – dies hat das Stadtparlament über das Personalreglement an vergangenen Mittwoch geregelt.

Stichfrage entscheidet

Die Höhe der Stadtratsentschädigung bleibt mit dem Gegenvorschlag unverändert: Bei einem unfreiwilligen Abgang sollen es maximal 1,8 Jahreslöhne sein, bei einem freiwilligen 1,5. Dass es auch Geld bei einem Verzicht auf eine Wiederwahl gibt, begründeten Stadt- und Gemeinderat damit, dass sich Stadtratsmitglieder nicht schon während ihrer Amtszeit aktiv nach einem neuen Job umsehen sollten.

Sowohl die Initiative (70'410 zu 55'757 Stimmen) als auch der Gegenvorschlag (85'914 zu 34'500 Stimmen) fanden am Sonntag Mehrheiten mit Ja-Stimmenanteilen von 55,7 und 71,4 Prozent.

Deshalb entschied letztlich die Stichfrage: 63'529 Personen gaben dem abgeschwächten Gegenvorschlag den Vorzug, 55'242 Personen der Initiative (53,5 zu 46,5 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 54,6 Prozent.

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