Behörden Zürcher Stadtrat will Abgangsentschädigungen kürzen

falu, sda

3.11.2021 - 12:32

Das vom Zürcher Stadtrat vorgesehene neue Regime bei den Abgangsentschädigungen sieht vor allem Kürzungen vor - es gibt allerdings auch "Gewinner". (Archivbild)
Das vom Zürcher Stadtrat vorgesehene neue Regime bei den Abgangsentschädigungen sieht vor allem Kürzungen vor - es gibt allerdings auch "Gewinner". (Archivbild)
Keystone

Der Zürcher Stadtrat will die Abgangsentschädigungen von Behördenmitgliedern kürzen, wenn diese aus einem Amt ausscheiden. Entscheiden wird das Stadtparlament.

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Gemäss Vorlage des Stadtrates werden drei Gruppen unterschieden: So sollen etwa 60-Jährige, die freiwillig nach acht oder mehr Jahren oder unfreiwillig nach weniger als acht Jahren ausscheiden, künftig noch 1,3 anstatt 1,5 Jahresbruttolöhne erhalten, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

60-Jährige, die unfreiwillig nach acht oder mehr Jahren aus einem Amt scheiden, würden statt 1,8 noch 1,6 Jahresbruttolöhne erhalten.

Kürzung um bis zu zwei Jahreslöhne

Am drastischsten wären die 51- bis 59-Jährigen dieser zwei Kategorien betroffen: Je nach Gruppe und Alter würden die Ansprüche um bis zu zwei Jahresbruttolöhne gekürzt.

Für 60-Jährige, die mit vier und mehr aber weniger als acht Jahren freiwillig aus dem Amt scheiden, würde das neue Regime aber zu einer Verbesserung führen: Sie hätten Anspruch auf 0,8 statt wie bisher 0,6 Jahresbruttolöhne.

37 Personen haben Anspruch

Generell sollen neu auch Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen zur Hälfte angerechnet werden, was zu entsprechenden Reduktionen der Ansprüche führen würde. Dies stellte eine Angleichung an die Regelung für städtisches Personal dar, so der Stadtrat.

Künftig hätten 37 Personen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung: Die Mitglieder des Stadtrats, die Ombudsperson, die oder der Datenschutzbeauftragte, die Direktion der Finanzkontrolle – diese war bisher davon ausgenommen -, die Stadtamtsfrauen und Stadtammänner, die Friedensrichterinnen und -richter sowie die Präsidien der Kreisschulbehörden.

Mit den Abgangsentschädigungen wird gewählten Behördenmitgliedern laut Stadtrat eine Absicherung zugestanden für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt. So sollen die Risiken einer Abwahl und mögliche Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

Wirbel wegen Schulleiter

Die Vorlage geht nun an das Stadtparlament, das Ende 2018 per Motion der SVP die Reduktion der Abgangsleistungen gefordert hatte. Letztes Mal für Wirbel sorgte das Thema im Juli diesen Jahres.

Der abtretende Präsident einer Kreisschulbehörde, ein SP-Mitglied, hatte sich auf eine Schulleiterstelle beworben, die durch genau jene Behörde besetzt wird, die er selber präsidierte.

Nach geltendem Reglement stand ihm eine Abgangsentschädigung von 650'000 Franken zu, die er kassierte. Die Stelle trat er nach der öffentliche Kritik jedoch nicht an.