Bauprojekte Zürich: CS-Pensionskasse reicht neues Baugesuch für Brunaupark ein

falu, sda

22.9.2021 - 10:31

Die erste Bauetappe für die Neugestaltung des Brunaupark-Areals soll frühestens 2025 beginnen. (Archivbild)
Die erste Bauetappe für die Neugestaltung des Brunaupark-Areals soll frühestens 2025 beginnen. (Archivbild)
Keystone

Die Pensionskasse der Credit Suisse (CS) will bis Ende September ein neues Baugesuch für die geplante Grossüberbauung auf den Zürcher Brunaupark-Areal einreichen. Das ursprüngliche Projekt wurde gerichtlich gestoppt, weil zu viele der geplanten Wohnungen mit Lärm belastet gewesen wären.

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Das neue Baugesuch berücksichtige das Urteil zum Lärmschutz, teilte die CS am Mittwoch mit. Einige Wohnungsgrundrisse seien dahingehend angepasst worden, dass Wohn- und Schlafzimmer nun auf der ruhigeren Seite zu liegen kämen. Dazu sei die Fläche des Ladenzentrums verkleinert worden, wodurch die Parkplatzzahl um gut einen Fünftel reduziert worden sei. Ausserdem seien mehr Grün sowie unversiegelte Flächen geplant.

Sollte das neue Baugesuch akzeptiert werden, beginnt die erste Bauetappe «frühestens» 2025, wie es in der Mitteilung heisst. Die bewilligten Sanierungsarbeiten in den Verkaufsflächen und an der Betriebstechnik sind für nächstes Jahr angesetzt.

Gericht kippte die Baubewilligung

Die CS plant, das bestehende Wohn- und Ladenareal Brunaupark von Grund auf neu zu gestalten. Dafür sollen die meisten Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Das kantonale Baurekursgericht hatte jedoch im September 2020 die ursprüngliche Baubewilligung für das Vorhaben aufgehoben, weil zu viele der rund 500 neuen Wohnungen mit Lärm belastet wären.

Im Februar haben sich die Mietenden, zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, mit der CS aussergerichtlich darauf geeinigt, dass sie bis mindestens Juni 2024 bleiben dürfen. Gekündigt werden darf ihnen erst, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, dann müssen sie innert dreier Monate ausziehen. Liegt bis Ende Juni 2029 keine Baubewilligung vor, können die Mietenden zu den bisherigen Konditionen wohnen bleiben.