Ab sofort sind in Zürcher Sport- und Badeanlagen wieder Videokameras in Betrieb, allerdings nur solche ohne Bildaufzeichnung. Kameras mit Bildaufzeichnung bleiben ausgeschaltet bis das entsprechende Reglement überarbeitet und rechtskräftig ist.
Das Sportamt hebt das Ende Dezember 2017 amtlich publizierte Videoüberwachungsreglement für Sport- und Badeanlagen auf, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. Dieses hätte eigentlich am 1. Februar 2018 in Kraft treten sollen. Allerdings wurde dagegen Einsprache erhoben, so dass die Überwachungen eingestellt werden mussten.
Zuvor hatten Lokalmedien bekanntgemacht, dass ich einigen Zürcher Hallenbädern und Sportanlagen ohne rechtliche Grundlage gefilmt worden war. Die Kameras waren bereits eingeschaltet, bevor das Reglement in Kraft war.
Kameras, die ausschliesslich zu betrieblichen Zwecken Livebilder übertragen aber keine Bilddaten speichern, unterliegen nicht der Reglementspflicht, wie es in der Mitteilung heisst. Daher werden diese in Absprache mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten nun wieder in Betrieb genommen.
Auf der Internetseite des Sportamts gibt es eine detaillierte Übersicht über die Standorte der Kameras ohne Bildaufzeichnung. So wird während 24 Stunden täglich der Eingangsbereich des City-Hallenbads überwacht, bei der Kunsteisbahn Oerlikon laufen während der Betriebszeit Kameras am Aussen- und Halleneisfeld. Piktogramme weisen auf die Videoüberwachung hin.
Kameras mit Bildaufzeichnung bleiben solange ausgeschaltet, bis ein rechtskräftiges Reglement vorliegt.
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