Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag gleich zwei Verschärfungen des Sozialhilfegesetzes beschlossen: Einerseits können Sozialhilfebezüger künftig weniger leicht rekurrieren, andererseits werden Studierende kaum mehr von der Sozialhilfe unterstützt, was allerdings heute schon selten ist. Urheber von beiden Änderungen des Sozialhilfegesetzes waren die Bürgerlichen.
Für Sozialhilfebezüger ist vor allem die erste Änderung bedeutend. Bis anhin konnten sie Einsprache gegen angeordnete Massnahmen wie etwa ein Arbeitsintegrationsprogramm erheben. So lange dieses Einspruchsverfahren am Laufen war, mussten die Betroffenen die Massnahme nicht absolvieren.
Dieses Einspruchsrecht wird nun gestrichen. Mit 99 zu 56 Stimmen entschied der Kantonsrat, das Sozialhilfegesetz entsprechend anzupassen. Sozialhilfebezüger können sich neu erst dann auf dem Rechtsweg wehren, wenn ihnen die Leistungen gekürzt werden, weil sie etwa ein Arbeitsintegrationsprogramm verweigern.
Die SVP begründete ihre Parlamentarische Initiative damit, dass die Abläufe mit der Änderung einfacher würden. Bisher hätten die Betroffenen nämlich zwei Mal Einsprache erheben können. Zuerst gegen die Anordnung von Massnahmen selbst und dann erneut, wenn ihnen bei deren Verweigerung die Leistungen gekürzt wurden.
Dieses Vorgehen sei umständlich. Die bürgerliche Mehrheit war gleicher Meinung und hiess die Änderung definitiv gut.
Keine Sozialhilfe für Studierende
Die zweite Verschärfung dürfte nur auf dem Papier etwas ändern. Der Kantonsrat entschied mit 103 zu 60 Stimmen, dass universitäre Ausbildungen "nur noch in Ausnahmefällen" durch die Sozialhilfe unterstützt werden.
SVP, FDP und GLP begründeten ihre Parlamentarische Initiative damit, dass Schlechtergestellte bereits von Stipendien unterstützt würden. Schon heute zahlt die Sozialhilfe äusserst selten für ein Studium. Doch der "Ausnahmefall" ist neu definitiv im Sozialhilfegesetz verankert. Gegen beide Änderungen kann das fakultative Referendum ergriffen werden.
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