Coronavirus – Schweiz Zürcher Kantonsräte lockern Maskenpflicht für sich selber

SDA

9.11.2020 - 09:33

Die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte dürfen die Schutzmasken wieder ablegen, wenn sie sich an ihren Plätzen befinden. (Archivbild)
Die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte dürfen die Schutzmasken wieder ablegen, wenn sie sich an ihren Plätzen befinden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Zürcher Kantonsrat hat die von der Geschäftsleitung verfügte Regelung zur Maskenpflicht aufgeweicht. Die Parlamentarier dürfen die Schutzmaske während den Kantonsratssitzungen wieder ablegen, wenn sie sich an ihrem Platz befinden.

Der Kantonsrat hat einen Antrag von Valentin Landmann (SVP, Zürich) mit 82 zu 75 Stimmen angenommen, der die Aufhebung der Maskenpflicht an den Plätzen der Kantonsräte forderte.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hatte die bereits bestehende Maskenpflicht erst vergangene Woche auch auf die Sitzplätze ausgeweitet. Eine Maskenpflicht im Foyer und beim Herumlaufen gilt bereits seit Mitte Oktober.

Laut Landmann geht eine Maskenpflicht auch an den Plätzen über die vom Bundesrat erlassenen Anordnungen hinaus, da der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen der Kantonsrätinnen und Kantonsräten eingehalten werde.

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