Stadtentwicklung Zürcher Richtplan-Streit: Weiterzug ans Bundesgericht

SDA

10.4.2019 - 17:53

Der Streit um den regionalen Richtplan zwischen dem Zürcher Gemeinderat und der Kantonsregierung landet vor dem Bundesgericht. Mit 79 Ja- gegen 34 Nein-Stimmen hat das Zürcher Stadtparlaments sich am Mittwochabend dafür ausgesprochen, den Entscheid des Verwaltungsgerichtes weiterzuziehen.

Im Stadtzürcher Richtplan werden Infrastruktur-Vorhaben der kommenden 20 bis 25 Jahre eingetragen. Szenarien des Kantons zeigen, dass bis zum Jahr 2040 voraussichtlich 80'000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Zürich leben werden. Die Stadt selber rechnet gar mit 100'000 zusätzlichen Bewohnern.

Das Stadtparlament verabschiedete im April 2016 die Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans zuhanden des Regierungsrats zur Festsetzung. Dabei wollte das Parlament unter anderem dem Velo mit Veloschnellrouten mehr Platz geben, mehr Grünraum schaffen und Seilbahnen als Verkehrsmittel einplanen.

Die Kantonsregierung strich jedoch mehr als die Hälfte dieser Anliegen wieder aus dem Plan. Dieser sei nicht das richtige Instrument, um solche Wünsche festzuhalten, argumentierte sie.

Der Gemeinderat der Stadt Zürich rekurrierte daraufhin – entgegen dem Wunsch der Stadtregierung – beim Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Rekurs kürzlich ab. Die Kantonsregierung habe rechtmässig gehandelt, befanden die Richter.

Gegen das Urteil kann bis am 3. Mai Beschwerde eingereicht werden. Dies wird nun geschehen. Denn die Mehrheit des Stadtparlamentes (SP, Grüne, AL, GLP, EVP) folgten dem entsprechenden Antrag des Büros. Einzig FDP und SVP waren dagegen.

Parlamentsarbeit würdigen

Gemäss einem Sprecher der Mehrheit ging wohl in der Hitze des Gefechtes beim Verwaltungsgericht einiges vergessen. Durch den Weiterzug erhoffe man sich mehr Klarheit und auch eine Würdigung der Arbeit des Parlaments am Richtplan.

Aus Sicht der Mehrheit steht einer Festsetzung der Velostrassen im Richtplan nichts entgegen, der Regierungsrat habe diese ohne Not gestrichen.

Zudem könne bei den Seilbahnen Willkür geltend gemacht werden. Denn das Verwaltungsgericht begründe nicht, weshalb diese Streichungen gerechtfertigt seien.

Die Mehrheit stellte sich auch erneut auf den Standpunkt, dass mit den Festlegungen des Regierungsrats die Gemeindeautonomie verletzt und gegen das Willkürverbot verstossen wird. Trotz klarer bundesrechtlicher Vorgabe werde durch den auf kantonaler Stufe immer noch nicht geregelten Mehrwertausgleich die Nutzungsplanung erheblich erschwert.

Ferner monierte die Mehrheit, dass sich der Regierungsrat bei der Streichung der Tramstrecken und Buslinien ausschliesslich auf die Bedarfseinschätzung von VBZ und ZVV stützt und die Siedlungsentwicklung nicht gebührend berücksichtigt, insbesondere auch mit Bezug auf das geplante Eisstadions in Altstetten.

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