Zürich
Schluss mit Steuern sparen: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat per Gerichtsentscheid den Sitz eines Unternehmens nach Winterthur verlegt. Der bisher offizielle Hauptsitz im Kanton Zug - ein Briefkasten - sei ganz offensichtlich nur ein Scheindomizil.
Das Kleinstunternehmen, das aus einem Chef, seinem Sohn und einem dritten Mitarbeiter besteht, ist seit 2008 im Zuger Handelsregister eingetragen. Die offizielle Adresse befindet sich in der Stadt Zug.
Für die Steuerämter des Kantons Zürich und der Stadt Winterthur ist jedoch seit Jahren klar, dass dort gar nicht gearbeitet wird. Die Adresse in Zug sei ein Scheindomizil - sprich ein Briefkasten.
100 Franken für den "Hauptsitz"
Schliesslich gebe das Unternehmen lediglich 100 Franken pro Monat für seinen "Hauptsitz" aus. Damit könne wohl kaum ein Büro gemietet werden. Die tatsächliche Verwaltung sei in Winterthur - und somit sei auch der Steuersitz dorthin zu verlegen. Dies hätte für den Unternehmer deutlich höhere Steuern zur Folge.
Weil er dies nicht akzeptierten wollte, rekurrierte er - allerdings ohne Erfolg. Nach dem Steuerrekursgericht kam nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht zum Schluss, dass der Briefkasten ein Scheindomizil ist und nicht mehr als Sitz akzeptiert wird. Dies geht aus dem am Montag publizierten Urteil hervor.
Die Verschiebung der Steuerhoheit wird rückwirkend per Januar 2013 vollzogen. Der Unternehmer muss somit nicht nur in Zukunft mehr Steuern zahlen, sondern auch noch für die Zeit des Rechtsstreits nachzahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Unternehmer kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
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