Die AC Milan ist von der UEFA wegen des Verstosses gegen das "Financial Fair Play" für ein Jahr aus dem Europacup ausgeschlossen worden.
Durch Rang 6 in der letzten Serie-A-Saison wäre Milan für die Gruppenphase der Europa League gesetzt gewesen. Milan kündete an, Rekurs am Sportgerichtshof (CAS) einzulegen. Bei der UEFA ist der Fall bereits durch die Instanzen gegangen.
Sollte der CAS den Entscheid der UEFA bestätigen, würde Atalanta Bergamo als Siebter der letzten Saison in die Gruppenphase nachrücken. Und Fiorentina würde als Achter in der zweiten Qualifikationsrunde zur Europa League mitspielen. Die Fiorentina kündete bereits an, den Trainingsstart auf den 2. Juli vorverlegt zu haben.
Nach dem Rückzug des jahrelangen Besitzers, dem ehemaligen italienischen Premierminister Silvio Berlusconi, wurde Milan im April 2017 für 740 Millionen Euro an chinesische Investoren verkauft. Seither standen die "Rossoneri" unter Beobachtung durch das UEFA-Gremium - unter anderem, weil im letzten Sommer 200 Millionen Euro für Transfers ausgegeben und bei einem amerikanischen Konsortium ein Millionen-Kredit aufgenommen wurde.
Milan von 2014 bis 2017 mit deutlichem Minus
Milan hatte in den Jahren 2014 bis 2017 ein deutliches Minus bei Spielertransfers verzeichnet. Der Verein hatte in dieser Saison trotz zahlreicher teurer Einkäufe die lukrative Champions League verpasst. Für die Spieler Rodriguez, Leonardo Bonucci, André Silva, Andrea Conti, Hakan Calhanoglu, Mateo Musacchio und Lucas Biglia wurden allein 2017 insgesamt fast 170 Millionen Euro ausgegeben.
Milan ist nicht der einzige Klub, der wegen der Finanzreglemente der UEFA in Schwierigkeiten steckt. Der französische Meister Paris Saint-Germain muss voraussichtlich noch Transfereinnahmen generieren, um kostspielige Neuverpflichtungen wie den 222-Millionen-Euro-Mann Neymar auszugleichen.
Mit dem Financial Fair Play will die UEFA Vereine zu massvollem Wirtschaften verpflichten. Nach den Regularien dürfen Klubs sich derzeit für den Zeitraum von drei Jahren bis 2017/18 einen Verlust von insgesamt 30 Millionen Euro erlauben, wenn dieser durch Geldgeber gedeckt wird.