Ein nicht gegebenes Tor des 1. FC Nürnberg in der Bundesligapartie gegen den FC Schalke 04 bekommt ein juristisches Nachspiel. Weil ein Tipper wegen der Aberkennung des 1:0-Treffers von Hanno Behrens seine Wette verlor, verklagte er die Deutsche Fussball Liga (DFL) auf Schadenersatz.
Begründet werde die Klage mit einer unerlaubten Handlung von DFB-Schiedsrichter Robert Kampka, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Nürnberg am Montag.
Der Kläger hatte darauf getippt, dass in der ersten Halbzeit des Kellerduells vom 12. April mindestens ein Tor fällt. Bei dem von FCN-Kapitän Hanno Behrens in der 43. Minute erzielten Führungstor entschied Kampka jedoch auf Stürmerfoul. Nach Meinung des Video-Assistenten lag aber kein Foulspiel vor. Weil der Ball vor dem Pfiff des Unparteiischen noch nicht die Torlinie überquert hatte, gab es keine Möglichkeit für den Video-Beweis.
Der Streit mit einem Gegenstandswert von 190,97 Euro befinde sich im schriftlichen Verfahren, der Kläger habe bis zum 22. Juli Zeit, um auf einen Schriftsatz der beklagten DFL zu erwidern, sagte der Gerichtssprecher weiter.
Der Sprecher der Deutschen Fussball Liga, Christopher Holschier, bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klage. Man sehe aber keine Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche. Das Schiedsrichterwesen ist beim Deutschen Fussball-Bund (DFB) angesiedelt.