Der Langstreckenläufer und Europameister Dominic Lobalu darf an den Olympischen Spielen in Paris nicht für die Schweiz teilnehmen. Das hat das Internationale Olympische Komitee entschieden.
Der Exekutivrat des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hielt am Donnerstag anlässlich seiner Sitzung in Lausanne fest, dass Dominic Lobalu kein Schweizer Staatsbürger sei und deshalb gemäss olympischer Charta nicht für die Schweiz starten dürfe.
Da der 25-Jährige die geforderten Limiten und Resultate aufweist sowie anerkannter Flüchtling sei, werde er aber eingeladen, als Teil des bislang 36-köpfigen IOC-Flüchtlingsteams bei den Spielen teilzunehmen. Ob er dieses Angebot annimmt, ist offen. 2019 war er nach einem Rennen in Genf von einem Flüchtlingsteam geflüchtet und hatte in der Schweiz Asyl beantragt.
An den Europameisterschaften in Rom war das noch anders: In den letzten Tagen durfte der gebürtige Südsudanese unter Schweizer Flagge erstmals bei einer internationalen Meisterschaft starten. Mit EM-Gold über 10'000 m und Bronze über 5000 m stellte er seine Fähigkeiten eindrücklich unter Beweis.
Nationenwechsel eigentlich bewilligt
Vorangegangen war ein monatelanges Seilziehen. Mitte Mai hatten Lobalu, sein neues Umfeld und Christoph Seiler, der Präsident von Swiss Athletics, einen ersten Teilerfolg im sich hinziehenden Prozedere um die Startfreigabe für internationale Anlässe verbuchen können. Rechtzeitig erhielt der Afrikaner grünes Licht für die Teilnahme an den Europameisterschaften in Rom.
Vorab hatte Seiler alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Startberechtigung für den vor den Kriegswirren in seinem Land geflohenen Läufer zu erwirken. Zuletzt tat Seiler dies mit einem Wiedererwägungsgesuch bei World Athletics.
Der Weltverband hatte im vergangenen Herbst wohl den von Swiss Athletics beantragten Nationenwechsel bewilligt, obwohl Lobalu noch nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt. Die Verantwortlichen von World Athletics sprachen allerdings betreffend Startrecht an internationalen Meisterschaften eine drei Jahre dauernde Wartefrist aus, womit Lobalu erst ab Anfang April übernächsten Jahres die Schweiz an kontinentalen und globalen Titelkämpfen hätte vertreten dürfen.
Für Olympische Siele ist jedoch der Pass des Landes, für das man starten will, zwingend notwendig, wie das IOC nun erneut bestätigte.