Tritte gegen Kopf von FCB-Fan FCZ-Ultra muss wegen schwerer Körperverletzung hinter Gitter

lih

21.10.2023

Am 1. Mai 2022 stürmten FCZ-Fans nach dem Schlusspfiff das Spielfeld. Im Nachgang kam es ausserhalb des Stadions zu Auseinandersetzungen.
Am 1. Mai 2022 stürmten FCZ-Fans nach dem Schlusspfiff das Spielfeld. Im Nachgang kam es ausserhalb des Stadions zu Auseinandersetzungen.
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Ein FCZ-Ultra musste sich am vergangenen Freitag vor Gericht verantworten. Hintergrund war eine Massenschlägerei vom 1. Mai 2022. Der vorbestrafte Kampfsportler wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

lih

21.10.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Am 1. Mai 2022 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Ultras des FC Basels und des FC Zürichs. Dabei trat ein nicht-vermummter FCZ-Chaot viermal gegen den Kopf eines gegnerischen Anhängers.
  • Am vergangenen Freitag stand der heute 26-Jährige vor Gericht.
  • Gemäss dem Beschuldigten ging es ihm darum, die Fans und Familien zu schützen. Die Argumente überzeugten das Gericht aber nicht. Es verurteilte den 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. 

Der FC Zürich war im Freudentaumel. Am 1. Mai 2022 sicherten sich die Zürcher beim Auswärtsspiel in Basel vorzeitig den Meistertitel. Doch nicht bei allen Fans war Freude in diesem Moment die stärkste Emotion.

Nach der Partie kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Chaoten der beiden Fan-Lagern. Gemäss einem Artikel der «Basler Zeitung» provozierten die Hools mit den rotblauen Sturmhauben die gegnerischen Fans aus Zürich «erfolgreich». Mit dabei war ein heute 26-jähriger Zürcher, der sich am vergangenen Freitag vor Gericht verantworten musste.

Beschuldigter wollte Fans und Familien schützen

Das Gericht bezog sich auf Videomaterial, dass den Mann – offenbar ohne Vermummung – beim Ausüben der Gewalt zeigte. Dabei trat er einem am Boden liegenden FCB-Hool viermal gegen den Kopf. Der Beschuldigte hielt gemäss der «Basler Zeitung» fest, dass er nicht zugetreten hätte, wenn der Mann ohnmächtig gewesen wäre. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden schwer zu verletzen.

Beim Kampfsportler sei die Wut hochgefahren, als er die provozierenden Basler gesehen habe. Der Beschuldigte wollte nach eigener Aussage die anwesenden Fans und Familien vor den FCB-Chaoten schützen.

«Völlig unglaubwürdig» –  30 Monate Freiheitsstrafe

Dieses Argument empfand der vorsitzende Richter der Dreikammer, René Ernst, als «völlig unglaubwürdig». Der FCZ-Schläger habe schwere Körperverletzungen vorsätzlich in Kauf genommen. Dies bekräftigte auch die Staatsanwältin: «Er setzte alles daran, die Opfer schwer zu verletzen», sagte sie über den Beschuldigten.

Die Staatsanwältin forderte für den vorbestraften Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Die Verteidigung beantragte Freispruch – es habe sich um Notwehr gehandelt. 

Das Gericht liess diese Argumentation nicht gelten. Der 36-Jährige muss 30 Monate hinter Gitter, 18 Monate davon auf Bewährung. Die Freiheitsstrafe soll für den Zürcher eine Lektion sein, meinte Ernst. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.