Leichtathletik Teilerfolg vor Bundesgericht: Semenya darf wieder laufen

SDA

3.6.2019 - 18:13

Caster Semenya erhielt ein zustimmendes Urteil vom Bundesgericht in Lausanne
Caster Semenya erhielt ein zustimmendes Urteil vom Bundesgericht in Lausanne
Source: Keystone

Die Südafrikanerin Caster Semenya erringt im Streit um erhöhte Testosteronwerte einen Teilerfolg.

Das Bundesgericht bestätigte Berichte südafrikanischer Medien vom Montag, wonach die 28-Jährige bis auf weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1500 Metern antreten darf.

Die bereits am Freitag erlassene Anordnung gilt bis zu einem endgültigen Entscheid durch das Bundesgericht in Lausanne. Semenyas Anwalt Gregg Nott sagte, das Gericht habe den Leichtathletik-Weltverband IAAF angewiesen, die Umsetzung der Regel auszusetzen und sich dazu bis zum 25. Juni zu äussern.



Die zweimalige Olympiasiegerin und dreifache Weltmeisterin über 800 m geht vor dem Bundesgericht gegen den Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in Lausanne vor. Er hatte eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes für rechtens erklärt, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.

Zuletzt hatte Semenya angekündigt, deswegen beim Diamond-League-Meeting in Stanford in den USA am 30. Juni über 3000 Meter anzutreten und nicht über ihre Paradestrecke 800 Meter.

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