Datenschutz Auch in der Schweiz könnte Facebooks «Like»-Button Probleme kriegen

Tobias Bühlmann

7.2.2019

Auch die Schweizer Wettbewerbshüter werfen derzeit einen genauen Blick auf Facebook wegen dem Sammeln von Nutzerdaten.
Auch die Schweizer Wettbewerbshüter werfen derzeit einen genauen Blick auf Facebook wegen dem Sammeln von Nutzerdaten.
Symbolbild: Keystone/Gaetan Bally

In Deutschland grenzen die Behörden die Datensammelei von Facebook ein. Auch Schweizer Wettbewerbshüter werden dabei hellhörig, denn der Fall könnte auch hierzulande grosse Auswirkungen haben.

Die deutschen Wettbewerbshüter nahmen Facebook in die Pflicht: Weil das Unternehmen im Bereich Social Media über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, muss das US-Unternehmen seine Datensammelwut einschränken. Besonders der «Like»-Button von Facebook auf fremden Webseiten gerät dabei unter Druck.

Schweiz könnte nachziehen

Der Entscheid stösst auch bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) auf Interesse, wie Vizedirektor Olivier Schaller zu «Bluewin» sagt: «Wir finden den Entscheid des Bundeskartellamts sehr spannend, da er für die wettbewerbsrechtliche Analyse EU-Datenschutzrecht herbeizieht. Es ist also ein anderes Rechtsgebiet mit eingeflossen.» Zuvor habe man bei kartellrechtlichen Verfahren Überlegungen zum Datenschutz nicht beachtet, weil das ja ein anderes Feld sei, sagt Schaller weiter.

Zwar läuft in der Schweiz laut dem Weko-Vizedirektor aktuell kein Wettbewerbsverfahren gegen Facebook. Der Entscheid aus Deutschland könnte dies aber ändern: «Kommt es in Deutschland zu einer rechtskräftigen Verfügung, werden wir wir das Gespräch mit Facebook suchen und darauf pochen, dass die neuen Regeln auch für die Schweiz gelten», so Schaller. Wenn Facebook sich weigert, die Änderungen auch für hiesige Nutzer einzuführen, kann auch die Weko ein entsprechendes Verfahren einleiten.

Schweiz lässt anderen den Vortritt

Dass die Schweizer Wettbewerbshüter anderen Ländern bei solchen Verfahren den Vortritt lässt, hat einen einfachen Grund: Ihre Kapazitäten sind beschränkt, und Verfahren gegen internationale Grosskonzerne sind in der Regel sehr aufwendig. Zudem gleiche das Schweizer Kartellrecht jenem der EU, sagt Schaller. Das habe zur Folge, dass sich Entscheide aus dem EU-Ausland oft recht gut auf die Schweiz übertragen lassen.

Nicht immer wartet die Weko aber auf die Initiative anderer Länder, wie sich unlängst gezeigt hat: Im Falle der Bezahl-App Twint sind die Schweizer Wettbewerbshüter von sich aus gegen Apple aktiv geworden und haben mit dem US-Computerriesen eine Einigung erzielt. So wurde verhindert, dass Twint im Vergleich zu Apple Pay ins Hintertreffen gerät. Dass die Weko hier von sich aus aktiv wurde, liegt laut Weko-Vizedirektor Schaller daran, dass hier ein spezifisch schweizerisches Problem vorlag. Facebooks Datensammelwut hingegen trifft auch andere Länder.

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