Clearview AI Google und Facebook gehen gegen Gesichtserkennungsfirma vor

dj

6.2.2020

Facebook und Google sind nicht glücklich über die Verwendung von Bildern ihrer Nutzer.
Facebook und Google sind nicht glücklich über die Verwendung von Bildern ihrer Nutzer.
Keystone

Die umstrittene Gesichtserkennungsfirma Clearview AI muss sich möglicherweise bald vor Gericht verantworten.

Grosse Tech-Konzerne gehen gegen die Gesichtserkennungsfirma Clearview AI vor. Letzten Monat wurde bekannt, dass das kleine Start-up Milliarden von Fotos aus allen Ecken des Internets gesammelt hatte und damit eine Gesichtserkennung-Funktion für Polizeibehörden in den USA anbiete.

Twitter, der Bezahldienst Venmo, Google und die Google-Tochter YouTube haben Clearview AI nun formell per anwaltlichen Schreiben zur Unterlassung aufgefordert. Das Sammeln und die Weiterverwendung von Bildern verstosse gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen. Facebook habe sich ebenfalls beschwert, berichtet «CBS News», aber bisher kein formelles Unterlassungsverlangen abgeschickt. Facebook-Verwaltungsrat Peter Thiel ist ein Investor von Clearview AI.



Der Clearview-AI-CEO Hoan Ton-That sagte, dass man keinerlei Absicht habe, den Verlangen nachzukommen. Die Tech-Firmen müssten also versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Rechtslage ist hier unklar, es gibt in den USA widersprüchliche Gerichtsurteile.

Kaum Datenschutzgesetze in USA

Hauptproblem ist vor allem, dass es in den USA fast keine Bundesgesetze zum Datenschutz gibt. Nur vereinzelt haben Bundesstaaten solche Gesetze verabschiedet, deren Anwendung bei Unternehmen ausserhalb des eigenen Staates allerdings zweifelhaft ist. Mit europäischen und Schweizer Datenschutzgesetzen wäre das Geschäftsmodell von Clearview AI sicherlich nicht kompatibel.

Einzelne betroffene Nutzer haben aber möglicherweise auch einen Anspruch gegen Clearview AI. In den allermeisten Fällen besitzen sie das Urheberrecht an ihren auf Social-Media-Plattformen hochgeladenen Bildern, Clearview AI dürfte dann also mindestens eine Urheberrechtsverletzung begannen haben.

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