Keine künstlerischen Meisterwerke, aber dennoch nun auch in der Schweiz urheberrechtlich geschützt, sind Smartphone-Schnappschüsse der Freunde.
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Einfach so Bilder aus dem Internet weiterverwenden – das geht nun nicht mehr. In der Schweiz gilt ab sofort ein schärferes Urheberrecht für Fotos.
Am 1. April ist das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten. Neu ist nun der Schutz für Fotos ohne «individuellen Charakter». Der war bislang erforderlich, damit eine Fotografie Urheberrechtsschutz geniessen konnte. Mit «individuellem Charakter» ist meist ein künstlerischer Ansatz und Aufwand beim Erstellen eines Fotos gemeint.
Ein simples auf Facebook veröffentlichtes Smartphone-Foto der eigenen Freunde oder der Strandpromenade der letzten Spanien-Reise war also bisher in der Schweiz nicht urheberrechtlich geschützt. Selbst Fotos von professionellen Fotografen waren teilweise nicht geschützt, wenn sie etwa einfach Landschaften oder Politiker an einem Podium abbildeten.
Schweizer Websites konnten daher bisher beispielsweise einfach irgendein Foto des Matterhorns als ihr Hindergrundbild verwenden, ohne sich Gedanken um die Rechte des Fotografen machen zu müssen. Mit dieser Rechtslage stand die Schweiz allerdings ziemlich alleine, in den meisten anderen Ländern waren auch einfache Fotografien geschützt.
Zum 1. April hat sich das nun geändert, nach jahrelanger Lobbyarbeit von Bildagenturen und Fotografen-Verbänden. Jede Art von Foto, welches ein dreidimensionales Objekt abbildet, unterliegt nun dem Urheberrechtsschutz. Diese haben aber weiterhin einen geringeren Schutz als «künstlerische» Fotografien. Letztere unterliegen wie andere Kunstwerke bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Autors dem Urheberrecht, die Allerweltsfotos «nur» für 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung.
All das gilt aber nur für die öffentliche Weiterverwendung von Fotografien, bei der nun mehr Vorsicht angebracht ist. Im privaten Bereich darf man weiterhin auch mit geschützten Fotos alles tun, was man möchte — beispielsweise ein Bild aus dem Internet herunterladen, ausdrucken und an die Wand hängen.
Auf dem iPhone geschossene Fotos lassen sich direkt auf diesem bearbeiten.
Bild: iStock
Dazu muss man einfach ein Bild in der Fotos-App auswählen und «Bearbeiten» oben rechts berühren.
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Die Bearbeitungsoptionen sind in drei Kategorien eingeteilt, zwischen denen sich über die unterste Leiste wechseln lässt.
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In der «Anpassen»-Kategorie gibt es ganze Reihe von Manipulationsoptionen für das Bild. Hier lassen sich beispielsweise Helligkeit, Kontrast ...
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... oder Sättigung anpassen.
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Auch eine Vignette kann man hier erstellen.
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Die zweite Kategorie, gekennzeichnet durch die drei Kreise in der untersten Leiste, bietet eine Reihe von vorgefertigten Filtern an.
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Diese kennt man beispielsweise von Instagram und ermöglichen eine schnelle Veränderung des Charakters eines Bildes.
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In der dritten Kategorie, gekennzeichnet durch das Rechteck in der untersten Leiste, lässt sich das Foto beschneiden, drehen und in der Perspektive ändern.
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Ganz oben links gibt es etwa die Option, das Bild zu spiegeln.
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Ebenfalls oben links direkt daneben lässt sich das Bild drehen.
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Oben rechts kann man das Format des Fotos ändern.
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Man muss übrigens keine Angst haben, ein Foto durch eine falsche Bearbeitung dauerhaft zu beschädigen. Unten rechts gibt es einen Button zum Rückgängigmachen der Änderungen.
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Das Bild wird dann wieder in seiner Ursprungszustand versetzt, so, wie es vom iPhone aufgenommen wurde.
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