Neues Gesetz Schärferes Urheberrecht für Fotos

dj

2.4.2020

Keine künstlerischen Meisterwerke, aber dennoch nun auch in der Schweiz urheberrechtlich geschützt, sind Smartphone-Schnappschüsse der Freunde.
Keine künstlerischen Meisterwerke, aber dennoch nun auch in der Schweiz urheberrechtlich geschützt, sind Smartphone-Schnappschüsse der Freunde.
iStock

Einfach so Bilder aus dem Internet weiterverwenden – das geht nun nicht mehr. In der Schweiz gilt ab sofort ein schärferes Urheberrecht für Fotos.

Am 1. April ist das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten. Neu ist nun der Schutz für Fotos ohne «individuellen Charakter». Der war bislang erforderlich, damit eine Fotografie Urheberrechtsschutz geniessen konnte. Mit «individuellem Charakter» ist meist ein künstlerischer Ansatz und Aufwand beim Erstellen eines Fotos gemeint.

Ein simples auf Facebook veröffentlichtes Smartphone-Foto der eigenen Freunde oder der Strandpromenade der letzten Spanien-Reise war also bisher in der Schweiz nicht urheberrechtlich geschützt. Selbst Fotos von professionellen Fotografen waren teilweise nicht geschützt, wenn sie etwa einfach Landschaften oder Politiker an einem Podium abbildeten.

Schweizer Websites konnten daher bisher beispielsweise einfach irgendein Foto des Matterhorns als ihr Hindergrundbild verwenden, ohne sich Gedanken um die Rechte des Fotografen machen zu müssen. Mit dieser Rechtslage stand die Schweiz allerdings ziemlich alleine, in den meisten anderen Ländern waren auch einfache Fotografien geschützt.



Privater Gebrauch weiterhin gestattet

Zum 1. April hat sich das nun geändert, nach jahrelanger Lobbyarbeit von Bildagenturen und Fotografen-Verbänden. Jede Art von Foto, welches ein dreidimensionales Objekt abbildet, unterliegt nun dem Urheberrechtsschutz. Diese haben aber weiterhin einen geringeren Schutz als «künstlerische» Fotografien. Letztere unterliegen wie andere Kunstwerke bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Autors dem Urheberrecht, die Allerweltsfotos «nur» für 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung.

All das gilt aber nur für die öffentliche Weiterverwendung von Fotografien, bei der nun mehr Vorsicht angebracht ist. Im privaten Bereich darf man weiterhin auch mit geschützten Fotos alles tun, was man möchte — beispielsweise ein Bild aus dem Internet herunterladen, ausdrucken und an die Wand hängen.

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