Klatsche für Fat Comedy Erstes Urteil in Oliver Pochers Ohrfeigen-Prozess

paf

21.10.2022

Oliver Pocher bekam bei einem Boxkampf von Instagram-Star Fat Comedy aus dem Nichts eine Backpfeife verpasst. Der stellte das Video davon online. Nun hat das Frankfurter Landgericht ein Urteil gesprochen.

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21.10.2022

Im Schlagabtausch zwischen den Comedians Oliver Pocher und Giuseppe Sumrain aka Fat Comedy hat ersterer einen Sieg vor Gericht eingefahren.

Aber der Reihe nach. Bei einem Boxkampf in der Dortmunder Westfalenhalle im vergangenen März gab Fat Comedy Pocher eine schallende Ohrfeige. «Dass er fast vom Stuhl gefallen wäre», so die Richterin Dr. Ina Frost laut «Bild».

Beim Gerichtsverfahren ging es jedoch darum, dass es mit der Schelle nicht getan war. Fat Comedy stellte ein Video von dem Vorfall ins Netz. Und dazu noch eines, das die Richterin wie folgt beschreibt: «Ein Äffchen wird von einem grossen Affen geohrfeigt, rennt dann zu einem anderen grossen Affen.»

Von diesem Affentheater hatte Pocher dann endgültig genug. Er forderte per einstweiliger Verfügung, das Äffchen-Video entfernen zu lassen. Das Gericht musste daraufhin entscheiden, ob die Persönlichkeitsrechte von Pocher schutzwürdiger sind als Kunst und Meinungsfreiheit.

Oliver Pocher wird durch Äffchen-Video «erniedrigt»

«Das Video ist keine Satire», so Pochers Anwältin Verena Haisch. «Mein Mandant wird geschmäht, erniedrigt und verächtlich gemacht.»

Die Gegenseite, Anwalt Dirk Giesen, sieht das anders: «Das Video steht für freie Meinungsäusserung, auch wenn es überspitzt ist. Selbst wenn man es unlustig oder geschmacklos findet.»

Das Gericht entscheidet: Die einstweilige Verfügung von Pocher darf weiterhin bestehen bleiben. Das bedeutet: Äffchen-Video-Verbot für Fat Comedy – vorerst. «Wir gehen in die nächste Instanz», so sein Anwalt.

Affengeil, findet das Pocher-Lager. «Giuseppe Sumrain hat völlig zu Recht mal wieder verloren. Die Argumente seiner Anwälte überzeugen nicht. Und er wird neben den vollen Kosten auch alle weiteren Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben», so Anwältin Haisch.

Sollte Fat Comedy das Video trotzdem erneut hochladen, droht ihm eine Strafe von bis zu 250'000 Euro.