Wieder auf freiem Fuss Puigdemont aus JVA Neumünster entlassen

6.4.2018

Der katalanische Separatistenführer ist wieder frei. Deutschland darf er freilich vorerst nicht verlassen - und er muss sich an strenge Auflagen halten.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er verließ am Freitag die Justizvollzugsanstalt Neumünster, darf Deutschland aber nicht verlassen.

Für die Haftverschonung wurden fünf Auflagen festgesetzt: eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro. Sie wurde eingezahlt. Puigdemont darf Deutschland nicht verlassen. Der frühere katalanische Regionalpräsident muss jeden Wechsel des Aufenthaltsortes mitteilen. Einmal wöchentlich muss er bei der Polizei in Neumünster erscheinen. Vorladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts in Schleswig hat Puigdemont Folge zu leisten.

Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl am Donnerstag nur wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen - den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Zudem hält das Gericht zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.

Die spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy reagierte mit Bedauern. «Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger», sagte Justizminister Rafael Catalá in einer ersten Reaktion in Madrid. Justizentscheidungen seien aber zu akzeptieren. Über die Möglichkeit eines Einspruchs müsse die deutsche Staatsanwaltschaft entscheiden.

Von vielen Katalanen wurde die Nachricht aus Deutschland mit Begeisterung aufgenommen, von größeren Kundgebungen wurde am Abend jedoch nichts bekannt.

Der spanische König Felipe VI. hatte sich energisch gegen die Politik der katalanischen Separatisten ausgesprochen Foto: Casa De S.M. El Rey/Europa Press
Der spanische König Felipe VI. hatte sich energisch gegen die Politik der katalanischen Separatisten ausgesprochen Foto: Casa De S.M. El Rey/Europa Press
Source: Casa De S.M. El Rey

Das Gericht in Schleswig hatte in einer schriftlichen Mitteilung erklärt, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, «dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der «Rebellion» die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist». Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der «Korruption» in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung «nicht als von vornherein unzulässig», erklärte das OLG. Für diesen Punkt seien aber weitere Klärungen und mehr Informationen nötig. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet.

Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, waren für den Senat nicht ersichtlich.

Puigdemonts Anwälte erklärten mit Bezug auf den Untreue-Vorwurf: «Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.»

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25. März im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam gekommen, nachdem er auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte das spanische Auslieferungsersuchen für zulässig erachtet und beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl beantragt.

Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten. Der Politiker war angesichts des anschließenden massiven Vorgehens der spanischen Behörden nach Belgien geflüchtet.

Die OLG-Entscheidung bedeutet für den Katalanen nach den Worten seines spanischen Anwalts Jaume Alonso-Cuevillas einen «großen Erfolg». Denn mit dem Vorwurf der Rebellion drohten ihm in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Sollte er am Ende des juristischen Verfahrens von Deutschland tatsächlich nach Spanien ausgeliefert werden, dürfte er dort allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden - weil Rebellion als Auslieferungsgrund abgelehnt wurde.

Für die Haftverschonung hatte das Oberlandesgericht in Schleswig fünf Auflagen festgesetzt:

Kaution in Höhe von 75.000 Euro. Sie wurde eingezahlt.

Puigdemont darf Deutschland nicht verlassen.

Der frühere katalanische Regionalpräsident muss jeden Wechsel des Aufenthaltsortes mitteilen.

Einmal wöchentlich muss er bei der Polizei in Neumünster erscheinen.

Vorladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts in Schleswig hat Puigdemont Folge zu leisten.

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