Begonnen hat diese Geschichte mit einem Post Anfang Jahr auf meinem Facebook-Account. Ich notierte: «Zivilstand: geschieden. Das fand ich schon als Kind ziemlich diskriminierend. Warum muss ein Zöllner wissen, ob ein Mensch schon mal verheiratet war? Sind geschiedene Menschen öfter straffällig?»
Die Reaktionen auf meine Notiz zeigten mir: Das Thema scheint von allgemeinem Interesse zu sein. Manche Menschen sind sogar der Überzeugung, der Zivilstand gehöre grundsätzlich abgeschafft, weil er nicht mehr der heutigen Realität entspreche.
Und Bestsellerautorin Blanca Imboden schrieb mir: «Du würdest staunen, wie oft im Leben man eine Scheidungsurkunde einreichen muss. Das ist diskriminierend. Weil da ja auch einiges drinsteht, was keinen anderen Menschen etwas angeht, ausser das Ehepaar selber. Mein Hans hatte sich darüber tausendmal beschwert. Sogar nach seinem Tode musste ich sie noch aus einem Müllsack fischen, weil ich sie irgendwo einreichen musste.»
Niemand gilt aufgrund des Zivilstandes als minderwertig
Über 737’000 Menschen in der Schweiz fungieren in den Bundesstatistiken als geschiedene Personen – also quasi als gescheiterte Eheleute. Manchen Scheidungsgenoss*innen stösst das sauer auf. Deshalb verwundert es nicht, dass sich die Behörden in der Vergangenheit verschiedentlich schon damit beschäftigt haben, ob der Zivilstand «geschieden» abgeschafft werden könne.
So regte der Genfer Nationalrat Antonio Hodgers 2012 in einem Vorstoss an, jene 7,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung künftig unter die Ledigen zu rechnen. Der damalige Fraktionspräsident der Grünen im Nationalrat begründete seinen Vorstoss damit, dass sich Geschiedene oft unwohl fühlten, wenn sie bei administrativen Verfahren ihren Zivilstand angeben müssten. Mit anderen Worten: Sie schämen sich.
Der Bundesrat antwortet auf Hodgers Anliegen durchaus mit Verständnis. Die Angabe des Zivilstands ergebe tatsächlich nur dann Sinn und sei entsprechend erheblich, wenn auch rechtliche Folgen daran geknüpft seien. Man sei bereit, die Überprüfung des Zivilstandes «geschieden» an die Hand zu nehmen.
In der Folge schrieb Gret Haller, Ex-Nationalrätin und Ex-Scheidungsanwältin, in einer Kolumne in der Berner Tageszeitung «Bund», dass es ein Fehler wäre, den Zivilstand «geschieden» abzuschaffen: «Über Jahrzehnte wurde darum gerungen, innerhalb der Ehe die Bevormundung der Frauen und ausserhalb der Ehe die zivilstandsbedingten Diskriminierungen abzuschaffen. Dabei sind längst nicht alle Fragen geklärt.»
Etwas Gutes hätten die Diskussionen, so Haller, jedoch bewirkt: In der Schweiz gelte niemand mehr aufgrund seines Zivilstandes als minderwertig, eine grosse Errungenschaft punkto Menschenwürde.
Im Verkehr mit Behörden «unerlässlich»
Vor zwei Jahren hatte sich der Bundesrat wieder mit dem Thema «Zivilstand» zu beschäftigen. Menschen aus ihrem Umfeld seien auf sie zugekommen, weil sie den Zivilstand «geschieden» als stigmatisierend empfänden, schrieb die Baselbieter SP-Nationalrätin Samira Marti in ihrer Interpellation und wollte vom Bundesrat unter anderem wissen:
1. Wofür ist die Information «geschieden» (beziehungsweise «ledig», «in eingetragener Partnerschaft lebend», «verwitwet») rechtlich relevant? Kann man darauf nicht einfach verzichten?
2. Private und Behörden fragen oftmals die Information zum Zivilstand ab, obwohl sie für ihre Belange nicht relevant ist (zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos oder an der Hotelrezeption). Dies empfänden viele Bürger*innen als störend.
In seiner Antwort auf Martis Interpellation weist der Bundesrat darauf hin, dass «nach heutiger Gesetzgebungspraxis auf die Anknüpfung an den Zivilstand vonseiten der Behörden so weit wie möglich verzichtet werde». Übersetzt heisst dies: Die Zivilstände sind für den Bundesrat im Verkehr mit Behörden «unerlässlich», zumindest teilweise.
Formulare nicht mehr vollständig ausfüllen
In der Privatwirtschaft hingegen werde der Zivilstand oft erfragt, obwohl er nicht angegeben werden müsse und auch gar nicht benötigt werde – etwa beim Einchecken im Hotel, beim Zahnarzt oder, um ein aktuelles Beispiel zu nehmen, beim Corona-Test. «Bürgerinnen und Bürger können diese Auskunft in Ausübung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verweigern», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort.
Konkret heisst dies: Es steht jeder Schweizerin und jedem Schweizer frei, ob sie oder er den exakten Zivilstand in solchen Geschäften angeben will oder nicht.
Ein Umstand, der möglicherweise einen Kulturwandel bei den als pflichtbewusst geltenden Schweizerinnen und Schweizern nötig macht: Hierzulande herrscht noch immer die Meinung vor, dass Formulare vollständig ausgefüllt werden müssen.
Sie selber habe das auch immer so gehandhabt, sagt Nationalrätin Marti zu «blue News», und jeweils «ganz pflichtbewusst alle gestellten Fragen beantwortet». Seit ihrer Interpellation tut sie das nicht mehr.