AsylAntifolterkommission bemängelt Lebensbedingungen in Rückkehrzentren
pa, sda
10.2.2022 - 10:34
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zeigt sich besorgt über die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien in den Rückkehrzentren. Der Bericht stützt sich auf Besuche in drei Berner Zentren.
pa, sda
10.02.2022, 10:34
SDA
Die Besuche der NKVF fanden zwischen Mai und August 2021 auf Anfrage des Kantons Bern in den Rückkehrzentren in Aarwangen, Biel und Gampelen statt. Die Kommission publizierte dazu am Donnerstag einen Bericht mit Empfehlungen.
Einen Fokus legte die NKVF bei den Besuchen auf die Lebensumstände von Kindern und deren Familien, die in Aarwangen und Biel untergebracht sind. Beide Zentren seien heruntergekommen und verfügten über eine veraltete Infrastruktur. Kinder lebten teilweise seit Jahren auf engem Raum zusammen.
In einem Fall besuchte die Kommission ein Elternpaar mit zwei Kindern, welche in einem Zimmer von 14 Quadratmetern lebten. Zudem erschwere es die strikte Regelung und Durchsetzung der täglichen Anwesenheitspflicht den Eltern, Kindern und Jugendlichen, Kontakte ausserhalb der Region zu pflegen.
Aus Sicht der Antifolterkommission sind diese Verhältnisse nicht mit der Uno-Kinderrechtskonvention vereinbar, heisst es in der Medienmitteilung. Verletzt würden das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen, das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie Spiel und altersgemässe aktive Erholung.
Kanton Bern verweist auf Bundesrecht
Die unabhängige Überprüfung der kantonalen Rückkehrzentren war von der Berner Regierung in Auftrag gegeben worden. Der Kanton Bern nehme den Bericht zum Anlass, «wo sinnvoll und rechtlich zulässig» Optimierungen vorzunehmen, wie er mitteilte.
So wird ab Mitte Februar in Worb ein Zentrum ausschliesslich für Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen betrieben. Die Kritik, wonach Kinderrechte verletzt würden, weisen die Berner Behörden jedoch als «politische Bewertung» zurück.
Nicht umsetzbar sind aus Sicht der Berner Behörden alle Vorschläge, die gegen Bundesrecht verstossen – so zum Beispiel die Forderung nach Beschäftigung oder genereller Unterbringung von Familien in separaten Wohnungen. Dafür sei die kantonale Sicherheitsdirektion als «operativ zuständige Stelle» die falsche Adressatin.
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