InvalidenversicherungAssistenzbeitrag für Behinderte von 81 Prozent als positiv bewertet
trm, sda
19.11.2020 - 18:51
Assistenzbeitrag wird positiv bewertet
Gemäss einer Umfrage sind rund 81 Prozent der befragten Personen, die einen Assistenzbeitrag beanspruchen, mit der Leistung zufrieden oder sehr zufrieden. Der Beitrag soll Behinderten ein eigenständigeres Leben ermöglichen.
Der Schlussbericht bestätige damit die Ergebnisse der bisher publizierten Berichte, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mitteilte. Die Lebensqualität habe sich ebenso wie die Selbstbestimmung gesteigert. 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben zudem an, dass sich die zeitliche Belastung der Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert habe.
Im Jahr 2019 bezogen 2612 Erwachsene und 696 Minderjährige einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Das seien leicht weniger als die in der Prognose vorgesehenen 3000 erwachsenen Assistenzbeziehenden, schreibt das BSV.
Die in der Botschaft prognostizierten Kosten von jährlich rund 47 Millionen Franken seien für die erwachsenen Beziehenden hingegen bereits im Jahr 2017 überschritten worden. Sie würden bis heute weiter ansteigen. Im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten auf rund 63 Millionen Franken.
Dass die Kosten trotz weniger Beziehenden überschritten wurden, hängt mit der Prognose zusammen, erklärte Stefan Ritler, Vizedirektor und Leiter des Geschäftsfeldes «Invalidenversicherung» beim BSV auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. In dieser sei man von leichteren Fällen ausgegangen. Die Anfragen für Hilfeleistungen seien dann von Menschen mit schwereren Einschränkungen gekommen. Zudem sei der Hilfebedarf aller Assistenzbeziehenden höher als angenommen wurde.
Administrativer Aufwand
Die Assistenzbeziehenden seien grösstenteils der Meinung, dass die Ziele der Massnahme erreicht werden. Die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die gesellschaftliche Partizipation und die Möglichkeit, trotz einer Behinderung zu Hause zu wohnen, würden gefördert und Angehörige entlastet, heisst es. Verbesserungsvorschläge gäbe es beim administrativen Aufwand, der mit der Leistung verbunden ist.
25 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger leiden an einem Geburtsgebrechen, 69 Prozent an einer Krankheit und 6 Prozent an Unfallfolgen. Die höchste Bezugsquote (21 Prozent) weisen Personen mit einem Gebrechen im Zusammenhang mit dem Nervensystem aus. Vier von zehn Assistenzbeziehenden gehören zu dieser Gruppe – bei knapp der Hälfte wurde Multiple Sklerose diagnostiziert.
Andere Leiden des Nervensystems, bei denen überproportional oft ein Assistenzbeitrag bezogen wird, sind Gehirnblutungen und Leiden des Rückenmarks, wie es weiter heisst. Unter den Assistenzbeziehenden deutlich untervertreten sind mit vier Prozent Personen mit psychischen Gebrechen.
Mehrjährige Evaluation
Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und seither evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.
Seit Mai 2013 wurde an insgesamt 3876 Assistenzbeziehende, 3056 Erwachsene und 820 Minderjährige, ein Fragebogen zu ihren Erfahrungen mit dem Assistenzbeitrag versendet. Der Rücklauf der Erwachsenen liege bei 62 Prozent, derjenige der minderjährigen Assistenzbeziehenden bei 67 Prozent.
Die Forschungsarbeit entstand in enger Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen der IV-Stellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK, wie es weiter heisst.
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