Sturm aufs KapitolTrump will Akten blockieren, doch Biden spielt nicht mit
dpa
9.10.2021 - 12:33
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wollte verhindern, dass der Kongress Einblick in Dokumente zum Sturm auf das Kapitol erhält. Sein Nachfolger Joe Biden sieht die Sache aber anders.
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09.10.2021, 12:33
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Ein Sonderausschuss des Repräsentantenhauses untersucht die Vorgänge vom 6. Januar, die sich tief ins kollektive Gedächtnis der USA eingebrannt haben. Anhänger des damaligen Präsidenten Donald Trump stürmten nach einer aufpeitschenden Rede ihres Idols den Kongress, der gerade den Wahlsieg Joe Bidens beglaubigte.
Der Ausschuss hat Dokumente angefordert und vier Vertraute Trumps vorgeladen, darunter Ex-Stabschef Mark Meadows und den einstigen Chefstrategen Steven Bannon.
Trump wollte die Herausgabe der Dokumente verhindern, doch Biden stellt sich dagegen. So hat der amtierende US-Präsident bereits erste Akten herausgeben lassen und seine Beraterin Dana Remus kündiget an, die weiteren Forderungen einzeln zu prüfen. Ihr Brief liegt der Nachrichtenagentur AP vor. Zuerst hatte der Sender NBC darüber berichtet.
Im Interesse des Landes?
Die geforderten Akten könnten ein Licht auf die Ereignisse im Weissen Haus am und um den 6. Januar werfen und dem Kongress helfen, die Fakten zu verstehen, die zum schwersten Angriff auf die US-Regierung seit dem Bürgerkrieg im 19. Jahrhundert geführt haben, schrieb Remus. Das von Trump geltend gemachte Exekutivprivileg sei nicht im Interesse des Landes.
Trump machte indessen gegenüber dem Nationalarchiv ebendieses Exekutivprivileg des Präsidenten geltend. Falls der Ausschuss Dokumente anfordere, die er als privilegierte Informationen betrachtet, «werde ich alle notwendigen und angemessenen Schritte unternehmen, um das Amt des Präsidenten zu verteidigen».
Das dürfte dazu führen, dass sich die amtierende US-Regierung und deren Vorgängerin über das Privileg zur Freigabe von Informationen streiten. Trump ist zwar nicht mehr im Amt, könnte aber vor Gericht gehen. Sein Problem ist allerdings, dass Gerichte das Exekutivprivileg bislang traditionell der amtierenden Regierung zugestanden haben.