Brexit Werden die Neuwahlen für Johnson zum Fluch oder Segen?

SDA

29.10.2019 - 23:42

Das britische Unterhaus hat für die von Boris Johnson geforderten vorgezogenen Neuwahlen am 12. Dezember gestimmt. Der Premier bekommt seinen Willen – stellt sich aber auf «schwierige Wahlen» ein. 

Nach der Zustimmung des Parlaments zu einer vorgezogenen Neuwahl in Grossbritannien sind die Spekulationen über die Chancen des Premierministers auf einen Wahlsieg voll im Gange. Das Unterhaus hatte am Dienstagabend mit grosser Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das eine vorgezogene Parlamentswahl am 12. Dezember vorsieht.

Premierminister Boris Johnson pokert. Er will ein neues Parlament wählen lassen, um sein mit Brüssel ausgehandeltes Brexit-Abkommen umzusetzen und Grossbritannien schnellstmöglich aus der EU zu führen. Seine konservative Regierungspartei hat derzeit aber keine Mehrheit im Unterhaus.

Das Gesetz muss zwar noch vom Oberhaus abgesegnet werden, doch das gilt in diesem Fall als Formalie. Es könnte schon heute Mittwoch unter Dach und Fach gebracht werden.

Umfragen sehen Johnsons Partei im Vorteil

Was die Neuwahlen angeht, sehen Umfragen die Konservativen von Johnson weit vor der oppositionellen Labour-Partei. Doch anders als Labour haben die Tories keine Aussicht darauf, als Minderheitsregierung von einer anderen Partei unterstützt zu werden. Es gilt als durchaus möglich, dass wieder keine der grossen Parteien eine absolute Mehrheit der Stimmen erringt.

Auf die Frage von Journalisten, ob er daran glaube, durch die Neuwahl eine Mehrheit zu gewinnen, sagte Johnson: «Das wird eine schwierige Wahl, und wir werden geben, was wir können.»

Kommt seiner Brexit-Variante einen Schritt näher: Premierminister Boris Johnson. 
Kommt seiner Brexit-Variante einen Schritt näher: Premierminister Boris Johnson. 
Bild: Keystone

Auch der Chef der grössten Oppositionspartei, Jeremy Corbyn, gab sich kämpferisch. Johnsons Regierung kümmere sich nur um die wenigen Privilegierten, Labour könne aber ein Land für viele gestalten, sagte der Labour-Chef. Corbyn kündigte eine «ehrgeizige und radikale Kampagne» für einen echten Wandel an.

Johnson hat Wahlversprechen schon gebrochen 

Johnson hofft auf eine Mehrheit, um sein Brexit-Abkommen umzusetzen und Grossbritannien schnellstmöglich aus der Europäischen Union zu führen. Doch er muss damit rechnen, Mandate an die Liberaldemokraten und die Schottische Nationalpartei (SNP) zu verlieren.

Einziger Ausweg ist, den Sozialdemokraten von Labour in deren traditionellen Hochburgen im Norden und Westen des Landes Stimmen abzujagen, wo es viele Brexit-Befürworter aus dem linken Spektrum gibt. Doch die Tories konkurrieren dabei mit der Brexit-Partei von Nigel Farage. Corbyn dürfte seinen Wahlkampf ganz auf soziale Themen ausrichten. 



Johnson hat sein wichtigstes Wahlversprechen bereits gebrochen: «Komme, was wolle», werde er das Land am 31. Oktober aus der EU führen, hatte er angekündigt. Lieber wolle er «tot im Graben» liegen, anstatt eine Verlängerung der Austrittsfrist zu beantragen.

Doch er konnte seinen mit der EU nachverhandelten Brexit-Deal nicht rechtzeitig durch das Parlament bringen. So blieb ihm am Ende nichts anderes übrig, als doch zähneknirschend einen Verlängerungsantrag nach Brüssel zu schicken. Die Brexit-Frist wurde um bis zu drei Monate verlängert. Es war bereits die dritte Verschiebung.

Am Dienstag segneten die EU-Staats- und Regierungschefs den Brexit-Aufschub offiziell ab, wie EU-Ratspräsident Donald Tusk via Twitter mitteilte. «An meine britischen Freunde [...] bitte nutzt diese Zeit bestmöglich», schrieb Tusk weiter. Der EU-Austritt soll nun spätestens am 31. Januar erfolgen. Er ist aber auch eher möglich, wenn eine Ratifizierung des Austrittsabkommens vorher gelingt.

Entscheidend für einen Wahlerfolg Johnsons könnte werden, ob es ihm gelingt, die Schuld für die weitere Verzögerung der Opposition in die Schuhe zu schieben. Die Briten hatten vor über drei Jahren – im Sommer 2016 – in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU gestimmt.

Die Bilder des Tages

Zurück zur Startseite