Drogenpolitik Bundesrat richtet Drogenpolitik auf Jugendliche aus

jeko, sda

28.4.2021 - 13:39

Der Bundesrat will die Schweizer Drogenpolitik auch auf den Gebrauch synthetischer Drogen, die in der Freizeit konsumiert werden, ausrichten. (Symbolbild)
Der Bundesrat will die Schweizer Drogenpolitik auch auf den Gebrauch synthetischer Drogen, die in der Freizeit konsumiert werden, ausrichten. (Symbolbild)
Keystone

Die Schweizer Drogenpolitik soll sich in den nächsten zehn Jahren vermehrt auf Drogen wie Cannabis fokussieren, die von Jugendlich in ihrer Freizeit konsumiert werden. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrats hervor, der am Mittwoch beschlossen wurde.

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So sollen etwa die Gesundheitsförderung und die Prävention bei Kindern verstärkt werden, teilte der Bundesrat mit. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird zudem ein Pilotprojekt lancieren, um den Konsum psychoaktiver Substanzen in der Schweiz zu überwachen.

Mit dem Projekt werde der Entwicklung Rechnung getragen, dass die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum synthetischer Drogen und illegal erworbener Medikamente in ganz Europa gestiegen ist, hiess es.

Seit der Auflösung der offenen Drogenszene in den 1990er-Jahren habe sich der Drogenkonsum stark verändert: «Die Ansätze, die sich im Umgang mit der Heroinproblematik bewährt haben, lassen sich nur bedingt auf den Konsum von Cannabis und anderen sogenannten Freizeitdrogen wie Kokain oder Ecstasy übertragen.»

Heute stehe vor allem der weitverbreitete Cannabiskonsum im Vordergrund, heisst es in dem Bericht. Auch andere Freizeitdrogen würden vermehrt konsumiert. Meist gehe es dabei nicht um schwere Formen der Abhängigkeit, aber um situationsunangepassten, exzessiven Konsum oder Mischkonsum von psychoaktiven Substanzen und Alkohol.

So prüft der Bund die Möglichkeit einer gesetzlichen Grundlage zur Prävention des Konsums «aller Formen von Substanzen», um mehr Mittel für die Prävention einsetzen zu können.

Der Bund werde schliesslich die Vor- und Nachteile des geltenden Sanktionssystems des Betäubungsmittelkonsums prüfen. «Strafmassnahmen haben kaum eine abschreckende Wirkung auf die Konsumentinnen und Konsumenten», hielt der Bundesrat fest. Für eine gute Betreuung und Resozialisierung stellten die Strafen ein «Hindernis» dar. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulats von SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG).