Coronavirus – Schweiz Bundesrat weitet Covid-Zertifikatspflicht auf Innenräume aus

gg, sda

8.9.2021 - 14:30

Das Covid-Zertifikat gilt ab kommendem Montag vielerorts als Eintrittsticket. Der Bundesrat hat eine Ausweitung des Einsatzes beschlossen. (Archivbild)
Das Covid-Zertifikat gilt ab kommendem Montag vielerorts als Eintrittsticket. Der Bundesrat hat eine Ausweitung des Einsatzes beschlossen. (Archivbild)
Keystone

Wer ab Montag ein Restaurant oder ein Fitnesscenter betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen möchte, muss ein Covid-Zertifikat vorweisen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Verstösse gegen die ausgedehnte Zertifikatspflicht sollen geahndet werden.

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Die Liste der Orte, an welchen ab kommender Woche ein Covid-Zertifikat vorgezeigt werden muss, ist lang: Restaurant-Innenräume, Bars, Konzerte, Theater, Kinos, Sportanlässe, Kletterhallen, Aquaparks, Billardhallen, Casinos, Hochzeiten, Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesszentren und Hallenbäder. Zugang erhält dort nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet wurde und dies mit einem Zertifikat beweisen kann.

Die Kantone oder die Hochschulen können zudem eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben, wie der Bundesrat schreibt. Unter anderem die Universität Bern hat bereits eine solche Regelung ergriffen.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht geht auch mit Lockerungen einher: An Orten und Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen alle anderen Schutzmassnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht. Heute gilt dieses Regime erst für Discos, Clubs und Grossveranstaltungen wie Fussballspiele. Das habe sich bewährt, schreibt der Bundesrat. Mit dem Einsatz des Zertifikats werde das Übertragungsrisiko stark reduziert.

Keine Änderungen im Freien

Explizit ausgenommen von der ausgeweiteten Zertifikatspflicht sind laut dem Bundesrat Gassenküchen und Gastrobetriebe in Transitbereichen von Flughäfen. Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind zudem religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal fünfzig Personen.

Kein Zertifikat benötigt man für die Teilnahme an Selbsthilfegruppen oder «für beständige Gruppen von maximal dreissig Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben».

Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Zertifikat am Arbeitsplatz

Wer als Privatperson gegen die neuen Regeln verstösst, kann mit hundert Franken gebüsst werden, wie der Bundesrat schreibt. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht demnach eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Der Bundesrat will es auch Unternehmen ermöglichen, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmenden zu überprüfen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen». Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen.

Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden, wie der Bundesrat schreibt. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

Überlastung der Spitäler «nicht ausgeschlossen»

Mit der Ausweitung des Zertifikats reagiert die Landesregierung auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern, wie sie schreibt. Die Plätze in den Intensivstationen der Spitäler werden wegen der steigenden Zahl von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zunehmend knapp. In einigen Kantonen werden Operationen verschoben und verschiedentlich werden auch Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt.

«Ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler kann aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden», schreibt der Bundesrat. Die Zahl der Ansteckungen sei weiterhin hoch. In den vergangenen Tagen habe sich eine leichte Zunahme der Viruszirkulation abgezeichnet.

Mit den neuen Zertifikatsregeln sollen erneute Schliessungen ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verhindert werden. Zudem wird auch leise Druck auf die ungeimpften Personen ausgeübt. Vor zwei Wochen hatte der Bundesrat bereits entschieden, dass Corona-Tests für asymptomatische Personen ab dem 1. Oktober nicht mehr gratis sind.

Ein Viertel braucht Test

Vor Wochenfrist hatte sich der Bundesrat noch gegen den erweiterten Einsatz des Zertifikats ausgesprochen. Er hatte die Hoffnung, dass sich die unpopuläre Massnahme verhindern liesse. Gegen die Ausweitung hatten sich im Vorfeld insbesondere die SVP und der Branchenverband Gastrosuisse geäussert. Doch die Befürworter der Massnahme sind weit zahlreicher.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht wird laut der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes einen Viertel der Bevölkerung betreffen. Personen, die geimpft, genesen oder unter 16 Jahre alt sind, treffen die verschärften Regeln nicht. Sie machen in der Schweiz drei Viertel der Bevölkerung aus.

Bis sich die neue Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es laut dem Bundesrat zwei bis drei Wochen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.