Coronavirus – SchweizBundesrat will möglicht normale Matura- und Lehrabschlussprüfungen
bo, sda
12.3.2021 - 14:30
Piratenschiff aus Schokolade für die Lehrabschlussprüfung: Diese und die Maturitätsprüfungen sollen 2021 trotz Corona wenn immer möglich regulär stattfinden. (Archivbild)
Keystone
Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 trotz der Corona-Pandemie wenn immer möglich regulär stattfinden. Für den Fall, dass die Lage dies nicht zulässt, hat der Bundesrat am Freitag vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.
Keystone-SDA, bo, sda
12.03.2021, 14:30
SDA
Da die Entwicklung nur beschränkt vorhersehbar sei, sei eine rasche und flexible Anpassung an die jeweilige Lage sehr wichtig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das Vorgehen habe man mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und weiteren Partnern koordiniert.
Die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen 2021 bestimmt der Bundesrat in alleiniger Kompetenz. Alle Verordnungen regeln mögliche Abweichungen von einer ordentlichen Prüfungsdurchführung, falls zwingende gesundheitspolizeiliche Gründe eine solche verhindern.
Geregelt wird zum Beispiel das Verfahren und die Gewichtung der Noten, wenn nur schriftliche oder nur mündliche Prüfungen durchgeführt werden können. Damit werde für alle Beteiligten, für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wie auch für die Schulen und die Behörden Rechtssicherheit geschaffen, schreibt der Bundesrat.
Spezialregeln für berufliche Grundbildung
Die Grundlagen für die Lehrabschlussprüfungen wurde von der Taskforce «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet. Darin sind Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten. Sie stellen sicher, dass die Prüfungen trotz Pandemie in den allen Kantonen möglichst regulär durchgeführt werden können.
Für den Fall, dass aufgrund der epidemiologischen Lage vom geltenden Recht abgewichen werden muss, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Spezialregelungen für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung erlassen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Mit den Verordnungen sei sichergestellt, dass weiterführende Studiengänge auf Tertiärstufe ergriffen werden könnten. Zudem erlangten Lernende einen vollwertigen Berufsabschluss, der auf dem Arbeitsmarkt anerkannt sei und sich positiv auf die langfristige Berufsperspektive auswirke.
Alle Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft und gelten bis Ende 2021.
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