Corona-Lockerungen Diese Regeln gelten in den Nachbarländern

tafu/lmy/SDA/dpa

22.5.2021

Grenzübergang bei Genf: Auch in Frankreich sind kürzlich Lockerungen in Kraft getreten.
Grenzübergang bei Genf: Auch in Frankreich sind kürzlich Lockerungen in Kraft getreten.
KEYSTONE

Italien hat macht aufgemacht, Frankreich und Österreich lockern, auch in den Nachbarländern der Schweiz scheint sich die Corona-Lage zu entspannen. Was zu Pfingsten wo gilt – ein Überblick.

tafu/lmy/SDA/dpa

Zum Einkaufen über die Grenze nach Deutschland, in die Ferien an den Strand nach Italien –  was lange aufgrund der Pandemie kaum möglich war, rückt nun wieder in greifbare Nähe. Seit dem Auffahrts-Wochenende macht sich Italien wieder locker und öffnet das Land für Reisen aus dem Ausland. Auch der Weg nach Norden hat wieder einige Hindernisse weniger – zumindest, wenn man nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland plant. 

Zudem hat sich EU über die Einführung des Covid-Zertifikats geeinigt. Damit sollen Reisen einfacher und sicherer werden – doch ob das Zertifikat wie geplant im Juni kommt, ist noch offen. Derzeit befindet es sich noch in der Testphase. Das Schweizer Covid-Zertifikat soll auf jeden Fall kompatibel damit sein, eine gegenseitige Anerkennung ist vorgesehen.

Wie Reisen in unsere Nachbarländer wieder möglich sind und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Überblick.

Italien

Bereits seit Auffahrt ist Italien wieder offen für Gäste aus dem Ausland. Doch ab Montag reicht ein negativer Covid-19-Test nicht mehr aus. Stattdessen muss man online ein Formular auszufüllen, eine sogenannte «Passenger Locator Form» (PLF). Dieses enthält enthält Informationen über Reiserouten, Telefonnummern und Adressen, an denen sich die Reisenden in Italien aufhalten werden.

Mittlerweile ist keine Region Italiens mehr eine Rote Zone, also ein Gebiet mit strengsten Beschränkungen. Im Grossteil des Landes dürfen die Lokale mittags und abends im Aussenbereich ihre Gäste an Tischen bis 22 Uhr bedienen. Danach gilt überall die nächtliche Ausgangssperre – sie dürfte nach Plänen aus Rom aber bald sogar etwas später starten. In den sogenannten Gelben Zonen haben Museen, Kinos und Theater geöffnet. Maskenpflicht gilt aber überall, auch draussen.



Ausserdem lockert Italien das nächtliche Ausgangsverbot und will es ab 21. Juni möglichst weitgehend beenden. In den sogenannten Gelben Zonen Italiens mit moderatem Corona-Risiko solle der Beginn der Sperrstunde von jetzt 22 auf 23 Uhr verlegt werden. Sie geht derzeit bis 5 Uhr morgens. Diese Massnahme trete kurzfristig in Kraft, sobald sie per Dekret erlassen werde, hiess es. Ab 7. Juni dürfe man eine weitere Stunde länger bis Mitternacht draussen bleiben.

Frankreich

Wer sich für einen Aufenthalt in Frankreich entscheidet, muss bei der Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Test vorlegen, berichtet das. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Erklärung zur Symptomfreiheit nötig. Eine Quarantänepflicht gibt es aktuell nicht. Für Grenzgänger und Einwohner des Grenzgebietes (in einem Umkreis von 30 km um den Wohnsitz und für einen Zeitraum von unter 24 Stunden) sind keine Gesundheitskontrollen notwendig, ist auf der Website des französischen Aussenministeriums zu lesen.

Die Kultureinrichtungen in Frankreich sind wieder offen: Präsident Emmanuel Macron posiert bei einem Besuch eines Kinos in Nevers.
Die Kultureinrichtungen in Frankreich sind wieder offen: Präsident Emmanuel Macron posiert bei einem Besuch eines Kinos in Nevers.
KEYSTONE

Am 19. Mai sind Lockerungen in Kraft getreten, Museen, Kinos und Geschäfte könnten dann unter Auflagen wieder öffnen, ebenso die beliebten Aussenbereiche von Restaurants. Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Zudem öffneten die Aussengastronomie sowie Geschäfte und Kultureinrichtungen.

Auch in Frankreich besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Diese Verpflichtung gilt auch auf Strassen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten mit dichterem Publikumsverkehr.

Deutschland

Aufgrund der positiven Entwicklung treten auch in Deutschland nach und nach immer mehr Lockerungen in Kraft. So dürfen seit dem 13. Mai Schweizer*innen wieder quarantänefrei und ohne Testpflicht in Deutschland einkaufen, da die Bundesregierung die Einreiseverordnung angepasst hat. Das bedeutet, dass Aufenthalte unter 24 Stunden ohne Quarantänepflicht und Test wieder möglich sind. Wer allerdings länger als diese 24 Stunden bleiben möchte, für den greift auch wieder die Quarantänepflicht.



Allerdings gilt zu beachten, dass Geschäfte, Hotels und Restaurants in Deutschland noch nicht uneingeschränkt geöffnet sind. Im Rahmen der sogenannten «Bundesnotbremse» greifen je nach Inzidenzwert bestimmte Massnahmen. Läden für den täglichen Bedarf haben grundsätzlich immer geöffnet, bei allen anderen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 das Einkaufen via «Click and Meet» möglich.

Für den Einkauf im Detailhandel gilt noch immer eine Maskenpflicht, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden muss eine medizinische Schutzmaske oder eine FFP2-Maske. 

«Ich bin in Kurzarbeit und auf jeden Rappen angewiesen»

«Ich bin in Kurzarbeit und auf jeden Rappen angewiesen»

14.05.2021

Österreich

Auch die Lage in Österreich entspannt sich. So öffneten nach mehrmonatigem Lockdown diese Woche die Lokale und Hotels wieder, dürfen Theater und Kinos wieder Besucher empfangen und Kunden auch Sportstätten und Fitnessstudios aufsuchen. Voraussetzung für die Nutzung all dieser Einrichtungen ist, dass die Gäste entweder negativ auf das Corona-Virus getestet, von einer Covid-Erkrankung genesen sind oder eine Impfung haben.

Für die Einreise nach Österreich besteht eine Registrierungspflicht vor der Einreise, die sogenannte Pre-Travel-Clearance. Diese kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen und muss digital oder ausgedruckt mitgeführt werden, heisst es auf der Website des österreichischen Sozialministeriums.

Der österreichische Kanzler Sebastian Kurz (l.) ging am Mittwoch sogleich auswärts essen und liess es sich im Biergarten Schweizerhaus im Wiener Prater mit Mitgliedern seines Kabinetts gut gehen.
Der österreichische Kanzler Sebastian Kurz (l.) ging am Mittwoch sogleich auswärts essen und liess es sich im Biergarten Schweizerhaus im Wiener Prater mit Mitgliedern seines Kabinetts gut gehen.
KEYSTONE

Zusätzlich ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, nötig. Auch ein Antigen-Test ist erlaubt, dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Sofort nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die nach dem fünften Tag durch einen weiteren Test vorzeitig beendet werden kann.

Wer regelmässig, also mindestens monatlich, aus der Schweiz nach Österreich pendelt, ist immerhin von der Quarantänepflicht ausgenommen. Nach wie vor gilt in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen und geschlossenen Bereichen, ausserdem bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Detailhandel.