UNO-SicherheitsratDie Schweizer Premiere im Club der Mächtigen
SDA, amo
29.12.2022
Uno-Sicherheitsrat – Cassis: «Ein wichtiges Kapitel der Schweizer Diplomatie»
Laut Bundespräsident Ignazio Cassis steht die Schweiz am Donnerstag vor einem wichtigen Kapitel ihrer Geschichte: Das Land wird aller Voraussicht nach zum ersten Mal für zwei Jahre im Uno-Sicherheitsrat Einsitz nehmen. «Der Sitz bringt der Schweiz Glaubwürdigkeit, weil sie zeigen kann, was sie für Frieden und Stabilität leistet,» sagte der Bundespräsident am Mittwochabend (Ortszeit) vor Medienvertretern in New York.
09.06.2022
Die Schweiz nimmt 2023 zum ersten Mal in ihrer Geschichte Einsitz im UNO-Sicherheitsrat – für die Jahre 2023 und 2024. Das musst du zum mächtigsten politischen Gremium der Welt wissen.
SDA, amo
29.12.2022, 10:45
12.01.2023, 17:29
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Es ist nicht übertrieben, zu sagen: Der kommende Sonntag wird für die Schweiz ein historischer Tag. Das liegt nicht in erster Linie am Jahresbeginn 2023, sondern an der Sitzung im UNO-Sicherheitsrat, an der die Schweiz zum ersten Mal teilnimmt.
Es ist eine Premiere für die Schweiz. Das Wichtigste zum mächtigsten politischen Gremium der Welt in Kürze:
Aufgaben
Die UNO-Vollversammlung hat dem Sicherheitsrat die «Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit» übertragen. Während die Beschlüsse der UNO-Vollversammlung nicht bindend sind, hat der Sicherheitsrat die Macht, Resolutionen zu beschliessen, an die sich alle UNO-Mitgliedsländer halten müssen.
Gemäss UNO-Charta soll das Gremium mindestens alle 14 Tage zusammentreffen. Da sich die Mandate und Friedensmissionen aber oft über Jahrzehnte hinziehen und neue Resolutionen dazukommen, finden heutzutage fast täglich Sitzungen statt – oft zu mehreren Themen.
Dabei geht es nicht nur um kriegerische Konflikte. Da der Klimawandel und Energiekrisen zusehends als Bedrohung der internationalen Sicherheit angesehen werden, beschäftigt sich der Sicherheitsrat vermehrt mit Themen der Nachhaltigkeit.
Verpflichtungen
Der Schweiz erwächst mit der Mitgliedschaft im Sicherheit Mehrarbeit, gleichzeitig kann sie ihr Netzwerk und direkte Kontakte mit den grossen Mächten ausbauen. Sie kann Lösungsvorschläge leichter einbringen, als wenn sie Nichtmitglied ist. Zusätzliche Verpflichtungen geht die Schweiz nicht ein. An die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen sich alle UNO-Staaten halten, nicht nur die Ratsmitglieder.
Engagement
Der Bundesrat will in den Jahren 2023 und 2024 vier Prioritäten im UNO-Sicherheitsrat setzen. So soll der nachhaltige Frieden gefördert, die Zivilbevölkerung geschützt, die Klimasicherheit angegangen und die Effizienz gestärkt werden.
Militäreinsätze
Kapitel VII der UNO-Charta beschreibt die Schritte, die eingeleitet werden, wenn der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Weltfriedens feststellt. Wenn alle gewaltlosen Massnahmen – wie etwa Sanktionen – ausgeschöpft sind, ist der Rat auch dazu berechtigt Luft-, See- oder Landstreitkräfte zur Wahrung des Friedens einzusetzen. Dafür kann er auch auf Streitkräfte zurückgreifen, die von willigen UNO-Mitgliedsstaaten gestellt werden. Die Schweiz kann nicht gezwungen werden, Truppen zu stellen.
Neutralität
Die Schweiz geniesst bei den Vereinten Nationen hohe Glaubwürdigkeit. Ihre Vorstösse werden in der Regel breit unterstützt. Gleichgesinnte Staaten erwarten, dass sich das Land nach zwanzig Jahren der Mitgliedschaft in der Organisation auch im Sicherheitsrat engagiert.
Vor ihr waren bereits andere neutrale und bündnisfreie Staaten im Gremium dabei, wie etwa Österreich, Schweden und Irland. Bei Abstimmungen kann sich die Schweiz enthalten, sollte sie ihre Neutralität bedroht sehen.
Innenpolitik
Die Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat war innenpolitisch umstritten. Die SVP etwa lehnte sie ab. Da der Rat über Krieg und Frieden entscheide, könne ein Mitglied nicht neutral bleiben, argumentierten die Gegner. Die Schweiz werde durch die Mitgliedschaft im prominenten Rat dem Druck von Grossmächten ausgeliefert, unter dem sie leicht «einzuknicken» drohe.
Die Schweiz geriet immer wieder auch ausserhalb der UNO unter Druck – in den letzten 25 Jahren etwa in Rechtsstreitigkeiten mit den USA wegen Vermögens- und Steuerfragen oder jüngst im Ukraine-Krieg mit Russland.
Vetomächte
Die fünf ständigen Ratsmitglieder sind die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges: Frankreich, Grossbritannien, Russland, die USA und China. Diese Staaten besitzen ein Vetorecht, mit dem jede Resolution gestoppt werden kann.
Während Frankreich und Grossbritannien ihr Veto selten einsetzen, blockieren China und Russland den Rat oft. Aber auch die USA greifen gerne zum Veto. Seit Neuestem sind die Vetomächte per Resolution der Vollversammlung angehalten, ihren Entscheid für ein Veto der Vollversammlung zu erklären.
Sitzverteilung
Die fünf ständigen Ratsmitglieder sind die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges: Frankreich, Grossbritannien, Russland, die USA und China. Diese Staaten besitzen ein Vetorecht, mit dem jede Resolution gestoppt werden kann.
Während Frankreich und Grossbritannien ihr Veto selten einsetzen, blockieren China und Russland den Rat oft. Aber auch die USA greifen gerne zum Veto. Seit Neuestem sind die Vetomächte per Resolution der Vollversammlung angehalten, ihren Entscheid für ein Veto der Vollversammlung zu erklären.
Personal
Die Nationen werden im Sicherheitsrat normalerweise durch die jeweiligen UNO-Botschafterinnen und -botschafter in New York vertreten. Für die Schweiz ist dies Pascale Baeriswyl, ehemalige Staatssekretärin im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sie kennt die Funktionsweise des Rates aus ihrer Zeit als Leiterin des politischen Teams der Schweizer Mission bei den Vereinten Nationen in New York von 2008 bis 2013.
In speziellen Sondersitzungen übernehmen manchmal die Aussenminister die Vertretung. In Erinnerung ist etwa der Auftritt im Jahr 2003 des damaligen US-Aussenministers Colin Powell, um für einen UNO-Einsatz im Irak zu werben. Unvergessen ist auch die Blockade eines Eingreifens der UNO in Syrien durch den russischen Aussenminister Sergej Lawrow 2012.