Russland-Ermittlungen Donald Trump Jr. muss vor einen Senatsausschuss

dpa

9.5.2019 - 02:54

Donald Trump Jr. – hier bei einer Wahlkampfveranstaltung seines Vaters in Michigan am 28. März 2019 – ist vor einen Senatsausschuss vorgeladen worden.
Donald Trump Jr. – hier bei einer Wahlkampfveranstaltung seines Vaters in Michigan am 28. März 2019 – ist vor einen Senatsausschuss vorgeladen worden.
Bild: AP Photo/Paul Sancya

Der älteste Sohn von US-Präsident Donald Trump muss vor dem Senatsausschuss als Zeuge zur Russland-Affäre aussagen. Er soll in Verbindungen zu Russland involviert sein.

Donald Trump Jr. hat laut Medienberichten eine verbindliche Vorladung durch einen Senatsausschuss erhalten. Der älteste Sohn von US-Präsident Donald Trump solle als Zeuge zur Russland-Affäre aussagen.

Wie unter anderen das US-Nachrichtenportal «Axios» am Mittwoch (Ortszeit) berichtete, soll Donald Trump junior vor dem Geheimdienstausschuss zu den mutmasslichen russischen Einmischungen in den Wahlkampf 2016 aussagen.

Es handelt sich um die erste bekannte Subpoena – also rechtlich verbindliche Vorladung – durch den Kongress an eines der Kinder des US-Präsidenten. Die Subpoena an den Trump-Sohn ist auch insofern bemerkenswert, weil diese Kongresskammer von der Republikanischen Partei des Präsidenten kontrolliert wird.

Verweigerungshaltung vermutet

Donald Trump junior hatte zwar bereits 2017 vor dem Geheimdienstausschuss des Senats und anderen Kongressausschüssen ausgesagt. Damals war er aber noch nicht in Form einer Subpoena dazu aufgefordert worden, sondern hatte simple Einladungen erhalten. Dass nun eine Subpoena gegen den 41-Jährigen erging, deutet darauf hin, dass er nicht erneut vor dem Geheimdienstausschuss des Senats aussagen wolle.

Der älteste Trump-Sohn hatte im Juni 2016 an einem Treffen mit einer russischen Anwältin im New Yorker Trump Tower teilgenommen, die belastendes Material über die Wahlkampfrivalin Hillary Clinton in Aussicht gestellt hatte.

Die fast zweijährigen Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller führten dennoch entgegen vieler Erwartungen nicht zu einer Anklageerhebung gegen Donald Trump. Mueller gelangte zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Belege für geheime illegale Absprachen zwischen dem Trump-Team und Russland im Wahlkampf 2016 gebe. Dagegen entlastete Mueller den Präsidenten ausdrücklich nicht von dem Verdacht, die Ermittlungen zu den Russland-Kontakten in strafrechtlich relevanter Dimension behindert zu haben.

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