EU-Grundrechte Eklat wegen Polens Haltung zu Schwulenrechten

SDA/DPA

11.10.2018

Die Schwulen und Lesben in Polen kämpfen seit Jahrzehnten um Gleichstellung. (Symbolbild)
Die Schwulen und Lesben in Polen kämpfen seit Jahrzehnten um Gleichstellung. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/EPA/Hayoung Jeon

Polen steht seit dem Start eines Rechtsstaatsverfahrens in der EU am Pranger. Nun stellt sich die rechtskonservative Regierung im Streit über Schwulenrechte gegen alle 27 anderen EU-Staaten.

Bei Beratungen über die Umsetzung der europäischen Grundrechte-Charta ist es am Donnerstag im Kreis der EU-Justizminister zum Eklat mit Polen gekommen. Das Land protestierte nach Angaben von Diplomaten gegen einen Hinweis auf die Diskriminierung von Schwulen und Lesben und trug eine geplante Erklärung der Minister nicht mit. Der österreichische Verfassungsminister Josef Moser bestätigte den Vorgang am Abend.

Teilnehmer berichteten aus der Sitzung, die Spannung im Raum sei deutlich spürbar gewesen. Einige Vertreter hätten es als Schande bezeichnet, dass sich die EU-Länder nicht auf eine gemeinsame Position beim Thema Grundrechte hätten einigen können. «Das ist ein präzedenzloser Vorgang», hiess es in Teilnehmerkreisen.

Polen steht seit knapp einem Jahr wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten am Pranger. Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren eröffnet, weil sie die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung als Risiko für die Gewaltenteilung sieht. Der Konflikt am Donnerstag hatte damit allerdings nicht direkt zu tun.

Passage zu Gewalt und Hass

Zur Debatte stand eine offizielle Erklärung - sogenannte Ratsschlussfolgerungen - zur Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die jedes Jahr abgegeben wird. Neben allgemeinen Bekenntnissen zur EU als Wertegemeinschaft mit Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit enthält sie eine Art Bilanz zum Stand der Grundrechte in der EU.

Der Streit mit Polen entzündete sich nach Angaben von Teilnehmern an einer Passage mit dem Hinweis, dass sexuelle Minderheiten häufig Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Hass seien. Man nehme die Massnahmen der EU-Kommission zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen mit Interesse zur Kenntnis. Diese Formulierung habe Polen nicht mittragen wollen, hiess es.

Da Einstimmigkeit erforderlich war, kam der Beschluss nicht zustande. Stattdessen gab es eine gleichlautende Erklärung des Ratsvorsitzes Österreich, der sich alle anderen EU-Staaten bis auf Polen anschlossen. Minister Moser sagte, damit habe «der Rat sich mit Ausnahme im Wesentlichen der Stimme von Polen zu den Grundrechten bekannt».

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