International EU-Staaten bereiten Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen vor

SDA

10.3.2021 - 09:15

Polizeibeamte stehen vor Beginn des Prozesses gegen Nawalny vor dem Babuskinsky Bezirksgericht Wache. Zur Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen hat die EU ein neues Instrument geschaffen. Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa
Polizeibeamte stehen vor Beginn des Prozesses gegen Nawalny vor dem Babuskinsky Bezirksgericht Wache. Zur Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen hat die EU ein neues Instrument geschaffen. Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa
Keystone

Deutschland bereitet zusammen mit anderen EU-Staaten Sanktionen gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen vor. Die Strafmassnahmen sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor allem bislang ungeschoren davongekommene Personen aus Asien und Afrika treffen. Zudem ist geplant, weitere Russen ins Visier zu nehmen.

Nach Angaben aus EU-Kreisen sollen die Arbeiten an dem Sanktionspaket bis zum nächsten EU-Aussenministertreffen am 22. März abgeschlossen sein. Die Strafmassnahmen könnten dann zügig beschlossen werden und in Kraft treten. Sie würden für die Betroffenen bedeuten, dass ihre in der EU vorhandenen Konten und anderen Vermögenswerte eingefroren werden. Zudem dürften die Personen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen.

Um welche konkreten Fälle es geht und wer genau sanktioniert wird, soll bis zum Inkrafttreten der Strafmassnahmen geheim gehalten werden. Damit wollen die Initiatoren verhindern, dass die Betroffenen Vermögen aus der EU in Sicherheit bringen.

Die Strafmassnahmen werden mit einem erst im vergangenen Jahr geschaffenen Sanktionsinstrument zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt. Dieses kam bislang erst einmal zum Einsatz, um russische Staatsfunktionäre für die Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny zu sanktionieren.

Es gehe nun darum zu zeigen, dass die EU das neue Sanktionsinstrument unabhängig von der Herkunft gegen all diejenigen einsetze, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machten, heisst es in Brüssel. An den Vorbereitungen seien neben Deutschland auch Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande beteiligt.

Mit der neuen Sanktionsregelung hatte die EU Ende 2020 ihre Möglichkeiten erweitert, ausländische Verantwortliche für schweres Unrecht zu bestrafen. So konnten Menschenrechtsverletzungen bis zum vergangenen Jahr nur im Zusammenhang mit Strafmassnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen hat.

Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Sklaverei, aussergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht – so etwa im Fall der grausamen Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi- arabischen Konsulat in Istanbul. Nach einem jüngst veröffentlichten Bericht des US-Geheimdiensts hatte Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammed bin Salman den Einsatz zur Gefangennahme oder Tötung Khashoggis genehmigt. Dieser hatte vor seinem Tod im Exil in den USA gelebt und Kolumnen geschrieben, die Kritik an der saudischen Monarchie enthielten.

Ein Vorbild für das neue EU-System war der sogenannte Global Magnitsky Act der USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden, um Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind. Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war.