Deutschland Ex-Regierungschef von Brandenburg ist tot

SDA

30.12.2019 - 13:06

Der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg, Manfred Stolpe, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. (Archivbild)
Der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg, Manfred Stolpe, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/DPA dpa/A4647/_GREGOR FISCHER

Der frühere Regierungschef des ostdeutschen Bundeslandes Brandenburg, Manfred Stolpe, ist tot. Er starb in der Nacht zum Sonntag im Alter von 83 Jahren, wie die Staatskanzlei Brandenburg am Montag mitteilte.

Stolpe sei nach langer Krankheit «friedlich eingeschlafen». Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einem «Tag tiefer Trauer». «Wir nehmen Abschied von einem grossen Mann, der unser junges Land geprägt hat wie niemand sonst. Manfred Stolpe war der Vater des modernen Brandenburgs», erklärte Woidke.

Der am 16. Mai 1936 in Stettin geborene Stolpe studierte Rechtswissenschaften. Danach zog es ihn in den Kirchendienst. In der DDR galt er als Vordenker einer Kirchenpolitik, die sich als «Kirche im Sozialismus» verstand.

1990 wurde Stolpe Mitglied der Deutschen Sozialdemokraten, trat als Spitzenkandidat an und wurde im November von einer Koalition aus SPD, Liberalen und und dem Bürgerbewegungszusammenschluss Bündnis 90 zum ersten Ministerpräsidenten Brandenburgs nach der Wiedervereinigung gewählt.

Nach seinem überraschenden Rücktritt war er vom Herbst 2002 bis 2005 Deutschlands Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Regierungskabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Vergangenheit bei der Stasi?

Seine Vergangenheit wurde immer wieder kritisch thematisiert. Stolpe hatte als Kirchenfunktionär Kontakte mit der Staatssicherheit (Stasi), dem Inlandsgeheimdienst der DDR. Die Spionagebehörde führte ihn gar als Inoffiziellen Mitarbeiter, also als Informationslieferanten.

Die Leitung der evangelischen Kirche erklärte Mitte der 1990er Jahre nach einer Untersuchung, Stolpe sei ein «Mann der Kirche und nicht der Stasi gewesen». 2005 – Stolpe sprach von später Genugtuung – entschied das Bundesverfassungsgericht zudem, dass Stolpe nicht als «Stasi-Mitarbeiter» zu bezeichnen sei.

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