Öffentlicher DienstFinanzkontrolle will gezieltere Subventionen für Grosswasserkraft
gg, sda
4.5.2022 - 23:00
Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) besteht Verbesserungspotenzial bei der Ausgestaltung der Subventionen für grosse Wasserkraftwerke. Aus ihrer Sicht sollte die sogenannte Marktprämie zurückhaltender vergeben werden.
Keystone-SDA, gg, sda
04.05.2022, 23:00
SDA
Betreiber und Eigentümer von Grosswasserkraftwerken können eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Das ursprünglich auf fünf Jahre befristete Förderinstrument wurde kürzlich vom Parlament bis 2030 verlängert.
Nun kritisiert die EFK das Bundesamt für Energie (BFE), «dass der Bedarf und die Ziele der Marktprämie nicht transparent ausgewiesen sind», wie es in einem am Mittwoch publizierten Prüfbericht heisst. Der Bundesrat solle im Hinblick auf das Inkrafttreten der Verlängerung der Marktprämie die Ausführungsbestimmungen in der entsprechenden Verordnung anpassen.
Keine Gewinne subventionieren
Die Finanzkontrolleure plädieren dafür, dass die Fördermittel künftig «generell eher restriktiv» und «zurückhaltend» eingesetzt werden sollten. Damit könne einer «unwirksamen und unwirtschaftlichen Mittelverwendung mit unklaren Zielen» vorgebeugt werden. Der aktuelle Handlungsspielraum sei zu gross, Einsparungen seien möglich.
Auch müsse der Bund in Zukunft in die Bücher der Subventionsempfänger Einsicht nehmen können, schreibt die EFK. Heute sei deren Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Erlöse und Kosten mangelhaft.
«Die Anrechnung von Renditen in Höhe von rund acht Prozent als Kosten ist für die Sicherung des Weiterbetriebs von Kraftwerken nicht notwendig und im Zusammenhang mit dem Subventionsgesetz fragwürdig», heisst es im Bericht weiter. Dasselbe gelte für die Anrechnung von Gewinnsteuern.
Bund will über die Bücher gehen
Das BFE weist in seiner Stellungnahme zum Bericht darauf hin, dass das Parlament die Marktprämie für Grosswasserkraft verlängert habe, «ohne an den Gesetzesbestimmungen relevante Änderungen vorzunehmen». Dies könne als Auftrag gedeutet werden, den Vollzug der Marktprämie nicht grundsätzlich zu ändern. Beispielsweise sei die Berücksichtigung einer angemessenen Eigenkapitalrendite im Sinne des Gesetzgebers.
Nichtsdestotrotz kann das Bundesamt die Ergebnisse der Finanzkontrolle «nachvollziehen», wie es weiter schreibt. Das BFE will in Zukunft genauer prüfen, «ob die Erlöse aus der Marktprämie und die Verkäufe in der Grundversorgung bei einzelnen Gesuchstellern nicht zu einer Überdeckung führen können».
Für die Marktprämie stehen jährlich Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen.
Die Marktprämien gingen im Geschäftsjahr 2020 an dreissig Betreiber von insgesamt 56 Kraftwerken. Die Fördersumme betrug rund 155 Millionen Franken. Knapp die Hälfte des 2020 im Inland mit Wasserkraft produzierten Stroms wurde mit diesem Förderinstrument subventioniert.
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