BelarusHärte gegen Belarus – Aber gibt die EU dabei ihre Grundwerte auf?
SDA
20.11.2021 - 09:33
Es ist in der EU gerade viel von Solidarität die Rede – Solidarität mit Polen, das seine Grenze aufgrund der orchestrierten Migration über Belarus dicht macht. Weniger Zuspruch erfahren die Migranten, die bei Eiseskälte im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus ausharren. Die amtierende Bundesregierung stützt dabei Experten zufolge ein Vorgehen, das gegen Völkerrecht verstösst.
20.11.2021, 09:33
SDA
Polen geht mit aller Härte gegen die Migranten vor – und möchte sich dabei nicht zuschauen lassen. Die Pressefreiheit ist in einem Drei-Kilometer-Korridor entlang der belarussischen Grenze ausgesetzt, Hilfsorganisationen und EU-Agenturen wie Frontex haben keinen Zutritt. Jene Migranten, die es trotz 15 000 polnischer Soldaten an der Grenze ins Land schaffen, werden Berichten zufolge postwendend zurück nach Belarus geschoben – auch dann, wenn sie um Asyl ersuchen.
Nach polnischem Recht ist das seit Oktober erlaubt: Eine Änderung des Ausländerrechts besagt unter anderem, dass der Grenzschutzkommandeur einen Ausländer sofort nach einem unerlaubten Grenzübertritts des Landes verweisen darf. Auch kann das Ausländeramt jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der Antragsteller direkt nach einem illegalen Grenzübertritt gefasst wurde.
Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki, der sich seit Jahren als Migrationsgegner in der EU profiliert, sieht nun die Chance, die polnische Abschottung als Modell für ganz Europa zu etablieren – unabhängig davon, ob es wie im Fall Belarus staatlich gelenkte Versuche der Destabilisierung gibt oder nicht. «Wir müssen alles tun, um unsere Grenzen am Mittelmeer und im Osten zu schützen vor Zuwanderung», sagte er jüngst der «Bild»-Zeitung.
Dabei widerspricht die polnische Politik Expertinnen und Experten zufolge den Werten, die die EU so oft vor sich herträgt: den Grundrechten. «Diese polnischen Pushbacks sind illegal. EU-Recht und auch die Europäische Menschenrechtskonvention verbieten diese Praktik», sagte Völkerrechtlerin Dana Schmalz vom Max-PLanck-Institut in Heidelberg dem «Spiegel». «Jemanden in dieser Form aufzugreifen und ohne Asylverfahren, ohne individuelle Betrachtung der Fälle zurückzuschieben, verletzt das Verbot der Kollektivausweisung.»
Lucas Rasche von der Berliner Denkfabrik Jacques Delors Centre sieht «die Gefahr, dass internationales und EU-Recht gebrochen werden», wie der Experte für EU-Migrations- und Asylpolitik der dpa sagt. Auch er nennt das Verbot der Kollektivausweisung, das Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Danach müssen die individuellen Umstände eines Ausländers vor der Ausweisung geprüft werden. Zudem verweist Rasche auf das Non-refoulement-Gebot.
Dieses Gebot der Nichtzurückweisung aus dem Völkerrecht beschreibt das Verbot, einen Schutzsuchenden in Länder zurückzuschieben, «in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde», wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention heisst.
Völkerrechtlerin Schmalz spricht im «Spiegel» von einem «Dilemma der Asylpolitik». «Grundsätzlich haben Staaten das Recht, Einwanderung zu kontrollieren und zu beschränken. Aber dieses Recht steht stets in einem Spannungsverhältnis zum Flüchtlingsschutz». Wenn die öffentliche Ordnung bedroht sei, könnten Grenzübergänge zudem kurzzeitig geschlossen werden. «Es würde den Flüchtlingsschutz allerdings aushöhlen, wenn man Staaten die Möglichkeit gäbe, Menschen den Zugang zu internationalem Schutz vollkommen zu verweigern.»
Dies geschieht aber offenbar in Polen. Beifall für den Kurs kommt etwa vom amtierenden Bundesinnenminister Horst Seehofer. Warschau agiere «besonnen und überlegt», sagte der CSU-Politiker nach dem Treffen mit seinem Kollegen Mariusz Kaminski. Darauf angesprochen, dass die Pushbacks wohl nicht mit europäischem Recht vereinbar seien, sagte er: «Wir sehen das anders, dass dies schon vereinbar ist.»
Es ist nicht das erste Mal seit der grossen Fluchtbewegung 2015 und 2016, dass Migration von anderen Ländern als Druckmittel gegen die EU genutzt wird – und dass EU-Staaten mit Härte reagieren. Als die Türkei im Februar 2020 die Grenze zur EU einseitig für geöffnet erklärte, setzte beispielsweise Griechenland das Recht auf Asyl aus.
Für die EU stelle sich in derlei Fällen die immer gleiche Herausforderung, sagt Rasche: Wie umgehen mit einer grösseren Zahl Schutzsuchender an den Aussengrenzen? Die EU habe noch immer keine Antwort darauf, «wie man geregelt, geordnet und im Einklang mit internationalem und europäischem Recht» damit umgehe.
Schmeisst die EU ihre Werte also mit jeder Krise mehr über Bord? Rasche formuliert es differenzierter: Die Rechtsstaatlichkeit in der EU werde immer wieder herausgefordert, von aussen wie im Fall Belarus, aber auch von innen, etwa wenn Ungarn das Asylrecht aushöhle. «Wie die EU als Ganzes und die einzelnen Mitgliedstaaten damit umgehen, das wird im Moment ausverhandelt», sagt Rasche.
Zuletzt sehe er Versuche, den Fokus der Debatte zu ändern, sagt Rasche. Er verweist auf 700 000 Euro humanitäre Hilfe der EU-Kommission sowie auf Aussagen des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU). Der sprach sich dafür aus, die Menschen an der Grenze in die EU zu lassen, geordnete Asylverfahren durchzuführen und politisch nicht Verfolgte zurückzuführen.
Für Rasche ist klar, dass das belarussische Vorgehen verurteilt werden sollte. Die Solidarität mit Polen müsse aber an die Forderung geknüpft sein, geltendes EU-Recht einzuhalten. Danach sieht es allerdings nicht aus. «Das, was Polen in dieser Migrationskrise macht, ist richtig und ist legitimiert», sagte Seehofer in Warschau.
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