Italien Migration: «Ocean Viking» darf im Adria-Hafen Ravenna landen

SDA

27.12.2022 - 23:14

Die italienischen Behörden haben dem von der Hilfsorganisation SOS Mediterranee betrieben Rettungsschiff "Ocean Viking" den Adria-Hafen Ravenna für die Landung zugewiesen. An Bord des Schiffes befinden sich 113 Migranten. (Archivbild)
Die italienischen Behörden haben dem von der Hilfsorganisation SOS Mediterranee betrieben Rettungsschiff "Ocean Viking" den Adria-Hafen Ravenna für die Landung zugewiesen. An Bord des Schiffes befinden sich 113 Migranten. (Archivbild)
Keystone

Die italienischen Behörden haben dem von der Hilfsorganisation SOS Mediterranee betrieben Rettungsschiff «Ocean Viking» den Adria-Hafen Ravenna für die Landung zugewiesen. An Bord des Schiffes befinden sich 113 Migranten.

Sie waren am Montagabend von einem Schlauchboot im Mittelmeer gerettet worden. An Bord sind auch drei Kleinkinder, berichtete die NGO.

Das Innenministerium in Rom hatte der «Ocean Viking» am Dienstag zuerst den Hafen La Spezia in der norditalienischen Region Ligurien zugewiesen. Einige Stunden später wurde die Landung in der Adria-Hafenstadt Ravenna angeordnet, 900 Seemeilen vom Punkt entfernt, an dem sich das Rettungsschiff befindet, teilte die NGO mit.

Italien will Landungen erschweren

Die Hilfsorganisation berichtete, sie sei «erleichtert», dass die geretteten Migranten von Bord gehen können. Gleichzeitig aber sei sie auch «besorgt» über andere Boote, die sich im Mittelmeer in Schwierigkeiten befinden. Im Moment sei die «Ocean Viking» das einzige NGO-Schiff, das im Mittelmeer im Einsatz sei.

Die italienische Regierung um Giorgia Meloni will noch bis Ende dieser Woche ein Dekret verabschieden, mit dem die Landung von Rettungsschiffen in Süditalien erschwert wird. Das Kabinett will systematische Rettungsaktionen seitens der NGO-Schiffe, die Migranten nach Italien bringen, einschränken. Gerettete Flüchtlinge sollen an Bord der Rettungsschiffe ihren Asylantrag einreichen, der von dem Flaggenstaat des Schiffes übernommen werden soll.