Dokument gibt EinblickNeue Details zur Trump-Razzia veröffentlicht
dpa/AFP/tgab
27.8.2022 - 00:00
Die FBI-Durchsuchung im Privatanwesen von Donald Trump sorgte für Aufsehen. Mit der Veröffentlichung neuer Details rechtfertigen die Strafverfolgungsbehörden nun das beispiellose Vorgehen gegen den früheren US-Präsidenten.
DPA, dpa/AFP/tgab
27.08.2022, 00:00
27.08.2022, 07:55
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Nach der Durchsuchung des Anwesens von Donald Trump am 08. August hat ein Verfahrensdokument neue Details zu den Ermittlungen gegen den ehemaligen US-Präsidenten offenbart.
Das Justizministerium in Washington machte am Freitag auf Anordnung eines Richters das Dokument teilweise publik, auf dessen Grundlage vor drei Wochen die Durchsuchung in Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt wurde. Von den mehr als 30 Seiten ist etwa die Hälfte geschwärzt, um sensible Informationen zu schützen.
Das Dokument gibt auch Auskunft über den Anfangsverdacht der Bundespolizei FBI gegen den 76-Jährigen. Demnach enthielten 14 von 15 Kisten an Dokumenten, die Trump bereits aus Mar-a-Lago ans Nationalarchiv übermittelt hatte, vertrauliche und teils streng geheime Unterlagen. 184 Dokumente seien eingestuft gewesen – 67 als «vertraulich», 92 als «geheim» und 25 als «streng geheim». Dem FBI zufolge fanden sich als geheim eingestufte Unterlagen zusammen mit anderen Papieren. Deshalb habe Grund zur Annahme bestanden, dass sich auf dem Anwesen weitere eingestufte Dokumente befänden.
Geheimdokumente auf Privatanwesen
Beamte der US-Bundespolizei FBI hatten am 8. August Trumps Anwesen in Florida durchsucht. Sie beschlagnahmten bei der Razzia zahlreiche Kisten mit Dokumenten, darunter solche, die als «streng geheim» eingestuft waren. Trump steht unter anderem im Verdacht, gegen ein Spionagegesetz verstoßen zu haben. Es enthält strikte Vorgaben für die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Sicherheit.
Bei den Ermittlungen geht es um Dokumente, die Trump nach Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 aus dem Weißen Haus in das Anwesen Mar-a-Lago mitgenommen hatte. US-Präsidenten sind dazu verpflichtet, mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt sämtliche offiziellen Dokumente, darunter E-Mails und Briefe, an das Nationalarchiv zu übergeben.
Da Trump die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstossen haben. Dies wird nun untersucht.
Trump bezeichnet die Ermittlungen als «Hexenjagd»
Trump vermutet politische Gründe und wehrt sich mit einer Klage. Am Freitag äusserte er sich entrüstet und bezeichnete das Vorgehen gegen ihn einmal mehr als «Hexenjagd». Der Republikaner wertet die Durchsuchung als Versuch, ihn daran zu hindern, erneut anzutreten. Dies könnte ihm bei der Mobilisierung seiner Basis helfen: Schon in der Vergangenheit hat Trump versucht, politischen Nutzen zu ziehen aus der Rolle eines vermeintlichen Opfers, das vom «Establishment» und der politischen Konkurrenz schikaniert werde.
Ein Richter im Bundesstaat Florida hatte die Teil-Veröffentlichung des Papiers angeordnet – angesichts des grossen öffentlichen Interesses. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung vor Gericht beantragt.
Angesichts des grossen Drucks in dem politisch heiklen Fall hatte Justizminister Merrick Garland zuvor bereits die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls und des Belegs über die beschlagnahmten Gegenstände angestrengt.
Hat Trump gegen das Gesetz verstossen?
Dass Ermittler das Haus eines früheren Präsidenten durchsuchen, gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Der Einsatz sorgte für grosses Aufsehen. Trump beschuldigte die Regierung seines demokratischen Nachfolgers Joe Biden, das FBI für politische Zwecke zu missbrauchen. Seit Wochen befeuert er Spekulationen, dass er bei der nächsten Präsidentenwahl in gut zwei Jahren wieder antritt.
Trump weist alle Vorwürfe von sich: Er behauptet, alle Dokumente seien freigegeben gewesen, die Geheimhaltung sei also aufgehoben worden. Doch so einfach ist es nicht. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzuheben. Dafür gibt es aber ein formelles Verfahren, mitunter sind weitere Zustimmungen nötig. Ausserdem spielt nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren, da auch schon die ungenehmigte Aufbewahrung von Dokumenten mit Bezug zur nationalen Verteidigung strafbar sein kann. Das ist auch in dem nun veröffentlichen Dokument klargestellt – in einer Fussnote.