US-Präsident Donald Trump muss seine Steuerunterlagen zunächst nicht einem Ausschuss des Repräsentantenhauses offenlegen. Das oberste Gericht der USA verfügte am Montag, dies werde Bestand haben, bis die Richter eine Entscheidung in der Sache getroffen haben würden.
Trumps Anwälte müssen dazu nun bis 5. Dezember einen formellen Berufungsantrag einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Supreme Courts in der Sache werden voraussichtlich noch Monate vergehen.
Der Kontrollausschuss hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Anfang November urteilte ein Berufungsgericht in Washington, die Subpoena habe Bestand. Trumps Anwälte riefen daraufhin den Supreme Court an.
Beim Supreme Court ist ausserdem ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Steuerunterlagen von Trump und seinen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren per Subpoena angefordert.
Trump versucht mit aller Kraft, die Herausgabe der Steuerunterlagen zu verhindern. Bei seinen Kritikern nährt das den Verdacht, dass er etwas zu verbergen habe. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfs. Trump hat als Begründung für seine Weigerung in der Vergangenheit unter anderem angeführt, seine Steuererklärungen seien sehr kompliziert, die Menschen würden sie nicht verstehen.
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