NiederlandeUN-Gericht weist Klage gegen Russland weitgehend ab
SDA
31.1.2024 - 17:24
Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage der Ukraine von 2017 gegen Russland wegen finanzieller Unterstützung der prorussischen Rebellen in der Ostukraine zum grössten Teil abgewiesen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies in seinem Urteil am Mittwoch in Den Haag zugleich auch die Klage wegen vermeintlicher Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim weitgehend ab. Die von der Ukraine erhobenen Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof.
31.01.2024, 17:24
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Die UN-Richter erklärten aber, dass Moskau gegen eine rechtlich bindende Anordnung von 2017 verstossen habe. Damals hatte das Gericht beiden Parteien auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern. 2022 hatte Russland dann aber die Ukraine überfallen.
Die Ukraine hatte Russland bereits 2017, also lange vor der russischen Invasion vor zwei Jahren, vor dem Gerichtshof verklagt und sich dabei auf die Konvention zum Verbot der Finanzierung von Terrorismus berufen. Nach Darstellung der Ukraine hatte die Aggression Russlands 2014 im Donbass und auf der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim begonnen, die Russland bis heute annektiert.
Die Richter beurteilten jetzt nur die Ereignisse vor der Invasion von 2022 und erklärten, dass die von der Ukraine vorgelegten Beweise für einen angeblich von Moskau finanzierten Terrorismus im Donbass nicht ausreichten. Die Konvention, die der Klage zugrunde lag, beziehe sich auch nicht auf die Unterstützung mit Waffen. Moskau hat dem Urteil zufolge aber nicht genug getan, um einzelne Vorwürfe zu möglicher Finanzierung von Terrorismus zu untersuchen.
Urteile des Internationalen Gerichtshofes sind bindend. Das Gericht hat aber nicht die Mittel, diese durchzusetzen. Das jetzige Urteil ist eine Niederlage für die Ukraine, die sich Unterstützung für weitere Forderungen nach mehr Sanktionen gegen Russland erhofft hatte. Moskau hatte die Vorhaltungen strikt zurückgewiesen.
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