Erbschaftsstreit in Österreich Verwandte klagen gegen 4-Jährige wegen Goldschatz

smi

20.6.2024

Verwandtschaft gegen vierjährige Halbwaise: Das Landesgericht Klagenfurt muss in einem Erbschaftsstreit urteilen.
Verwandtschaft gegen vierjährige Halbwaise: Das Landesgericht Klagenfurt muss in einem Erbschaftsstreit urteilen.
Wikipedia CC

Ein Vater setzt seine vierjährige Tochter als Alleinerbin ein. Dagegen kämpfen nun zahlreiche Verwandte. Sie hoffen einen Anteil an einem angeblichen Goldschatz zu erhalten.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein vierjähriges Mädchen erbt das gesamte Vermögen ihres Vaters, einen Hof und zahlreiche weitere, auch finanzielle Werte. 
  • Dagegen wehren sich zahlreiche Verwandte. Diese haben zwar bereits vom vor wenigen Jahren verstorbenen Grossvater des Mädchens profitiert. Doch auch am Erbe von dessen Sohn wollen sie einen Anteil.
  • Ihr Interesse am Erbe liegt nicht zuletzt an einem nicht deklarierten Goldschatz, der sich auf dem Hof befinden soll.

Am Anfang ist eine Vierjährige, die ihren Vater verliert.  Wenig später klagt eine Tante gegen das Testament, das das Mädchen zur Alleinerbin macht. In der Folge fordern weitere Familienmitglieder ihren Anteil gerichtlich ein. 

Vorausgegangen ist der Tod des Grossvaters der Vierjährigen. Dieser vererbt ihrem Vater den Hof und weitere Vermögenswerte. Auch seine weiteren Verwandtschaft habe er grosszügig bedacht, schreibt der «Blick» unter Berufung auf die «Kronenzeitung».

Der nun verstorbene Vater strich denn auch seine Schwester und alle weiteren Verwandten aus dem Testament – einzige Ausnahme: Seine Tochter. Seine Lebenspartnerin und Mutter des Mädchens erhält lediglich das Wohnrecht auf dem Hof.

Ominöser Goldschatz

Die Schwester des Verstorbenen, die Tante der Vierjährigen, will nun auch am Erbe ihres Bruders partizipieren – am Erbe, das aus der Hinterlassenschaft des gemeinsamen Grossvaters hervorgeht. Nicht zuletzt gebe es auf dem Hof einen im Testament nicht erwähnten Goldschatz.

Die Tante fordert einen Pflichtteil in der Höhe von 500'000 Euro. Laut «Blick» melden sich in der Folge weitere Verwandte, die ebenfalls einen Anteil des Erbes und des ominösen Goldschatzes einfordern.

Gesehen hat die sagenhafte Goldsammlung noch niemand. Diese existiere auch gar nicht, sagt ein anderes Familienmitglied zur «Kronenzeitung». Der Fall liegt beim Landesgericht Klagenfurt, das Urteil steht aus.

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