Die österreichische Regierung hat neue Steuern für Onlinekonzerne auf den Weg gebracht. Die Pläne umfassen eine Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhr-Umsatzsteuer im Onlinehandel sowie eine Haftungsklausel für Vermittlungsplattformen.
Der Ministerrat schickte seine Pläne am Mittwoch – von Kritik begleitet – in Begutachtung. Ein Gesetzesentwurf lag noch nicht vor. Aus dem Ministerratsprotokoll geht hervor, dass die Regierung die zuständigen Minister lediglich beauftragt hat, Gesetzesentwürfe der Regierung zur Genehmigung und danach dem Nationalrat zur verfassungsmässigen Behandlung vorzulegen.
5 Prozent auf Werbeumsätze
Mit der Digitalsteuer sollten Ungerechtigkeiten beseitigt werden, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Vorgesehen ist eine Abgabe von fünf Prozent auf die Online-Werbeumsätze der Digitalkonzerne. Das ist mehr als die ursprünglich angedachten 3 Prozent.
Auf EU-Ebene war die Einführung einer Digitalsteuer für Online-Riesen im März gescheitert. «Was Europa nicht schafft, Österreich schafft es», sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) vor Journalisten. Er rechnet mit einem Steuervolumen von mehr als 200 Millionen Euro.
Österreichs Medien bekämen im Gegenzug 15 Millionen Euro, um über einen Fonds die digitale Transformation zu fördern. Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) sprach von einer Zweckbestimmung. Die österreichischen Medienunternehmen seien mit Deutschland konfrontiert, einem zehn Mal so grossen gleichsprachigen Nachbarn.
Facebook und Google im Visier
Die Online-Werbeabgabe von 5 Prozent betrifft unter anderem Unternehmen wie Google und Facebook. Sie erwirtschaften weltweit einen Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen Euro in Österreich.
Beim Onlinehandel geht es um oft falsch deklarierte Pakete aus China, die via Amazon und andere Online-Marktplätze verkauft werden. Diese werden für Waren aus Drittstaaten zu Steuerschuldnern erklärt, zudem wird die Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 22 Euro gestrichen.
Die geplante Haftungsklausel schliesslich richtet sich an Vermittlungsplattformen von Ferienwohnungen. Hier soll zum Beispiel Airbnb ab 2020 für nicht versteuerte Einnahmen der Vermieter haften.
Auf EU-Ebene gescheitert
Auf EU-Ebene scheiterten im März Pläne für eine europäische Digitalsteuer auf Online-Werbeeinnahmen der Digitalkonzerne, die wegen fehlender Niederlassungen in der EU häufig so gut wie keine Abgaben leisten.
Die Pläne sollen nun nur wieder aufgegriffen werden, wenn bis Ende 2020 auf weltweiter Ebene keine solche Steuer vereinbart wird. Vor Österreich hatte bereits Frankreich eine Steuer auf den Weg gebracht, um Konzerne wie Google und Amazon stärker zur Kasse zu bitten.
Die französische Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar greifen. Sie sieht eine Abgabe in Höhe von drei Prozent von allen Konzernen vor, die mit ihrem Digitalgeschäft mehr als 25 Millionen Euro Umsatz in Frankreich machen und rund 750 Millionen Euro weltweit.
Freude und Kritik
SPÖ und die liberale Neos kritisieren den österreichischen Alleingang. Erfreut, «dass digitale Konzerngiganten auch einen Beitrag leisten müssen», zeigte sich auch Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.
Seitens der österreichischen Wirtschaft werden die Pläne grundsätzlich begrüsst. Manche fordern aber Nachbesserungen in der Begutachtungsphase. Vor allem Vertreter des Handels befürchten, dass die Kosten für die Online-Werbeabgabe an jenen hängen bleiben, die die Werbung bei den Internetkonzernen schalten.
Der Verband der Privatsender (VÖP) begrüsste die Pläne als «wichtigen Schritt in Richtung Wettbewerbsfairness» und der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigte sich vor allem über die Zweckbestimmung der Online-Werbeabgabe erfreut. Von den Internetfirmen selbst gab es zunächst keine Stellungnahmen.
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