Dubiose GrossspendenZürcher Spende für die AfD soll von 14 Gönnern stammen
dpa/dor
18.1.2019
Die mutmasslich illegale Spende einer Zürcher Firma an die AfD stammt angeblich doch nicht von einem Spender, sondern von 14 Einzelpersonen. Nun hat die deutsche Rechtspartei die Namen von 14 Gönnern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.
Nach den dubiosen Spenden aus der Schweiz hat die AfD der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Dies wurde der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend aus Parteikreisen bestätigt. Zuvor hatten «Süddeutsche Zeitung», WDR, NDR und der «Tagesanzeiger» sowie der «Spiegel» darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche. Zehn haben ihren Wohnsitz laut «Tages-Anzeiger» in Deutschland, drei in Spanien und eine Person wohnt in Belgien.
Der Verwaltungsrat der PWS PharmaWholeSale, Balz Jegge, bestätigt dem «Tages-Anzeiger», dass eine Namensliste an die AfD geschickt wurde. Auch dass es 14 Spender waren, werde wohl «so stimmen». Die Namen der Spender wollte Jegge der Zeitung allerdings nicht nennen. Warum der Anwalt des Firmeneigentümers von nur einem Spender sprach, konnte Jegge laut «Tages-Anzeiger» nicht erklären.
Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130'000 Euro von einer Zürcher Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: «Wahlkampfspende Alice Weidel». Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.
17 Einzelspenden von 14 Personen
Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 8138.18 Euro betragen. Ein AfD-Sprecher sagte: «Zu einem laufenden Verfahren äussern wir uns nicht.» Nach Angaben von «Süddeutscher Zeitung», WDR, NDR und «Tagesanzeiger» liess die Bundestagsverwaltung eine Anfrage zu dem Thema unbeantwortet.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet – wegen des Anfangsverdachts eines Verstosses gegen das Parteiengesetz.
In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit kurzem auf der Seite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: «Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind.» Der Bundestagsverwaltung seien «nach Kenntniserlangung im Jahr 2018» umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. «Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen.»
Reicher Mann vom Zürichberg
Ursprünglich hatte der Verwaltungsrat von PWS PharmaWholeSale nach Angaben von WDR, NDR, «Süddeutscher Zeitung» und «Tages-Anzeiger» erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld «treuhänderisch für einen Geschäftsfreund» überwiesen. Es handle sich um einen reichen Mann vom Zürichberg. Der Rechercheverbund zitierte den Verwaltungsrat nun mit der Aussage, es entziehe sich seiner Kenntnis, warum zunächst von einem einzelnen Spender die Rede gewesen sei. Dem Bericht zufolge soll die Namensliste von der Firma an die AfD geschickt und von dieser im Dezember bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden sein.
Weidel hatte im November im Bundestag gesagt, die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet. «Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt», sagte sie.
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