Statt eines Mädchens kamen ZivilfahnderPolizei nimmt Pädokriminellen in Dietikon ZH fest
smi
1.3.2024
Die Kantonspolizei Zürich hat einen mutmasslichen Pädokriminellen gefasst. Statt eines 15-jährigen Mädchens warteten Fahnder auf den Mann. Er hatte sein Auto vorbereitet, um mit dem Kind Sex zu haben.
smi
01.03.2024, 15:04
01.03.2024, 15:40
smi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Kantonspolizei Zürich hat in Dietikon ZH einen mutmasslichen Pädokriminellen festgenommen.
Der 50-Jährige meinte, ein 15-jähriges Mädchen zu treffen, mit dem er zuvor über auf sozialen Medien kommuniziert hatte.
Stattdessen wartete ein Fahnder der Abteilung Cybercrime auf ihn.
Ein unbekannter User kontaktiert auf einer öffentlichen Chatplattform ein vermeintlich 15-jähriges Mädchen. Der Unbekannte äussert explizite sexuelle Fantasien und vereinbart ein physisches Treffen mit dem Mädchen, um mit diesem Sex zu haben.
Die unbekannte Person ist ein 50-jähriger Mann. Das Mädchen, das er für seine illegalen sexuellen Handlungen gewinnen will, existiert hingegen nicht. Er chattet mit Fahndern der Abteilung Cybercrime der Kantonspolizei Zürich.
Am Mittwochnachmittag fährt der Pädophile mit dem Auto von seinem Wohnort in der Ostschweiz zum vereinbarten Treffpunkt in Dietikon ZH. Dort warten zivile Fahnder auf ihn.
Im Auto finden die Ermittelnden Gegenstände, die gemäss vorangegangenen Chats in die sexuellen Handlungen hätten einbezogen werden sollen, wie die Kantonspolizei Zürich in ihrer Mitteilung schreibt. Zudem habe der Pädokriminelle sein Auto vorbereitet und ausgestattet, um darin mit dem Kind Sex zu haben.
Dazu wird es nicht kommen. Die Polizei hat den mutmasslichen Sexualstraftäter der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich zugeführt.
Die Kantonspolizei Zürich hat ihre Ermittlungen im Wohnort des Verhafteten fortgesetzt. Sie hat dort in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kantonspolizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei hat sie diverse elektronische Geräte sichergestellt.
Die Ermittlungskräfte durchsuchen die Geräte nun nach strafbarer Pornografie und nach Hinweisen darauf, ob der Verhaftete für weitere ähnlich gelagerte Delikte verantwortlich ist.