Schlechte Online-Bewertung mit Folgen Raiffeisen-Kunde: «Der Banker begann, mich zu belästigen»

vab

12.2.2024

Ein Kunde schrieb online eine negative Bewertung zur Raiffeisen-Filiale Wallisellen. Anschliessend wurde er vom kritisierten Bankangestellten belästigt.
Ein Kunde schrieb online eine negative Bewertung zur Raiffeisen-Filiale Wallisellen. Anschliessend wurde er vom kritisierten Bankangestellten belästigt.
IMAGO/Geisser

Weil er mit dem Service in der Raiffeisen-Filiale Wallisellen unzufrieden war, hinterliess ein Kunde eine Google-Rezension. Daraufhin soll sich nicht nur die Bank gemeldet haben, sondern auch der kritisierte Angestellte. 

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12.2.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Wegen einer Google-Bewertung zu seiner negativen Erfahrung mit einer Raiffeisen-Filiale soll ein Kunde von einem Angestellten belästigt worden sein. 
  • Der Bankmitarbeiter habe ihn auf tutti.ch kontaktiert und gebeten, die Rezension wieder zu löschen. 
  • Er soll den unzufriedenen Kunden auch immer wieder angerufen haben, bis dieser sich so belästigt fühlte, dass er die Bewertung wieder vom Netz nahm. 
  • Als er den Vorfall beim Vorgesetzten meldete, soll man sich bei ihm entschuldigt und ihm einen 100-Franken-Einkaufsgutschein als Wiedergutmachung geschenkt haben.
  • Der kritisierte Bankangestellte habe man in eine andere Filiale verlegt.

Da seine Bankkarte defekt war, wollte Adi G., dessen Name von der Zeitung gekürzt wurde, in der Raiffeisen-Filiale Wallisellen eine neue beantragen, wie «Blick» schreibt. Der 33-jährige Service- und Montageleiter sei aber nicht zufriedenstellend beraten worden und schrieb daraufhin kurzerhand eine dementsprechende Google-Rezension für die Filiale der Raiffeisen-Bank. Bewertung: zwei Sterne.

«Schönes Interieur, aber leider sehr unprofessionelle und unsympathische Beratung von dem Herrn an der Empfangstheke. Werde die Bank wechseln», so lautete die Bewertung des gebürtigen St. Galler, der in Wallisellen ZH wohnt. Seinen Eintrag hat er mittlerweile wieder gelöscht. Warum? Weil er laut eigenen Angaben vom kritisierten Bankangestellten belästigt wurde.

Zuerst hätte aber die Bank selbst auf die Google-Rezension reagiert. G. solle sich telefonisch oder per Mail melden und den Vorfall genauer schildern, damit er untersucht werden kann.

«Der Banker begann mich plötzlich zu belästigen»

Und dann soll G. plötzlich auch vom betroffenen Bankangestellten gehört haben. Er kontaktierte ihn laut «Blick» auf tutti.ch, der Raiffeisen-Kunde inserierte dort gerade sein Auto. «Ich bitte Sie inständig, die schlechte Bewertung noch heute auf Google zu löschen. Mir geht es sehr schlecht, und ich habe Angst, meinen Job wegen Ihrer Bewertung zu verlieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Menschlichkeit zu zeigen», habe der Bankangestellte ihm geschrieben. G. antwortete: «Wie kommen Sie darauf, mich auf diesem Kanal zu kontaktieren?» Daraufhin blockierte er den Nutzer.

Doch dann sei es ausgeufert: «Der Banker begann mich plötzlich zu belästigen. Immer wieder rief er auf mein Handy an, morgens, mittags, abends. Dann blockierte ich ihn auch dort.»

Das Ganze ging so weit, dass der Bankangestellte gar dort anrief, wo G. arbeitet. Weil es dem 33-Jährigen dann unwohl wurde, löschte er die Bewertung wieder, behielt aber einen Screenshot davon. 

Mitarbeiter bleibt bei der Raiffeisen

Weil G. den Vorfall unangebracht findet, wendet er sich an den Vorgesetzten des Bankangestellten. Man entschuldigt sich und es gibt einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 Franken als finanzielle Wiedergutmachung.  

Ausserdem wurde laut «Blick» versprochen, dass die Sache Konsequenzen haben würde. Doch wie G. erfahren habe, sei der Raiffeisen-Mitarbeiter weiterhin angestellt. Man soll ihn einfach in eine andere Niederlassung der Bank verlegt haben.

«Dieser Mitarbeiter hat Einsicht in meine privaten Bankdaten», sagt G. zu «Blick» entrüstet.

Zum fraglichen Vorfall äussern wollte sich Raiffeisen auf Anfrage von blue News nicht. Mediensprecher Joël Grandchamp schreibt: «Aufgrund des Bankkundengeheimnisses äussert sich Raiffeisen Schweiz nicht zu konkreten Einzelfällen. Zu bestehenden oder früheren Anstellungsverhältnissen nimmt Raiffeisen Schweiz aus persönlichkeits- und arbeitsrechtlichen Gründen keine Stellung.»


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01.12.2022