Neue Regeln «Maske auf» klappt: Das müssen Sie zur neuen Pflicht wissen

SDA/red.

6.7.2020 - 05:05

Jetzt gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Bisher wird sie gut befolgt – das zeigt ein Augenschein in Bern, St. Gallen, Zürich, Winterthur, Luzern und Chur.

Die ab heute geltende, coronabedingte Maskenpflicht für den ÖV hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch als Präventionsmassnahme beschlossen. Diese wurde am Montagmorgen grösstenteils eingehalten.

Das zeigte ein Augenschein der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am frühen Montagmorgen in zwei Berner S-Bahn-Zügen, einem Tram und einem Postauto sowie etwa in Zürich Oerlikon, Winterthur, St. Gallen, Luzern und Chur. Personen ohne Masken wurden kaum oder nur vereinzelt entdeckt.

Einige wenige Ausnahmen gab es. Ermahnungen wurden bislang nicht beobachtet. Viele Menschen entfernten die Maske unmittelbar nach dem Aussteigen aus Bus, Tram oder Zug.

Am meisten Passagiere trugen sogenannte Chirurgenmasken aus Papier. Doch auch Stoffmasken waren zu sehen. Einzelne Personen hatten sich Schals als Maske über den unteren Teil des Gesichts gezogen.

Ausnahmen möglich

Die Pflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher gab es im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt.

Ausnahmen sind möglich für Personen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Wer sich keine Maske aufsetzt, für den sind nicht explizit Bussen vorgesehen. Es sei einfach «die Pflicht eines jeden Einzelnen, sich daran zu halten», erklärte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga anlässlich der Bekanntgabe der Massnahme.

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich deshalb für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus Risiko-Gebieten in die Schweiz einreist. Die Liste enthält 29 Länder, darunter Serbien, die USA, Brasilien, Russland, Israel, Südafrika und Schweden.

Als Risikoländer gelten solche, in welchen die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen mehr als 60 betrug. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.



Bis 10'000 Franken Busse

Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise in die Schweiz innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Behörden melden. Wer sich nicht daran hält, dem droht gemäss Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Busse bis zu 10'000 Franken. Bei fahrlässiger Zuwiderhandlung sind es maximal 5'000 Franken.

Für die zehn Tage in Quarantäne gibt es keinen Lohnanspruch, da es sich um eine «selbstverschuldete Abwesenheit» handelt, wie Arbeitgeber-Direktor Roland Müller letzte Woche in der Tagesschau von Schweizer Fernsehen SRF sagte.

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