Das Komitee der Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» um den Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm kann mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen. Die Initiative entspricht gemäss der Vorprüfung der Bundeskanzlei den gesetzlichen Vorschriften.
Dies konnte am Dienstag dem Bundesblatt entnommen werden. Das Ziel der Initiative ist es, Asylsuchende künftig vor Ort, möglichst nahe am Krisengebiet, zu betreuen. Statt Migranten oder Asylsuchende in der Schweiz finanziell zu unterstützen, sollte in den Herkunftsländern in Ausbildung, Gesundheit oder Infrastruktur investiert werden.
Die Rechnung der Initianten: Auf diese Weise werde das Geld effizienter eingesetzt, wie Luzi Stamm (SVP/AG) bei der Vorstellung der Initiative Mitte September gesagt hatte. Statt hier nur wenigen Einzelnen zu helfen, könne dort «unendlich viel Hilfe» geleistet werden.
Gemäss Initiativtext soll die Schweiz dafür in Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Krisenländern sogenannte «Schutzgebiete» einrichten. Personen «aus dem Asylbereich» sollen damit «möglichst nahe am Herkunftsland untergebracht, betreut und geschützt» werden. Der Bund soll finanzielle Beiträge an Hilfsprojekte in diesen Gebieten leisten.
Die vorgesehene Ergänzung der Bundesverfassung zur Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich stellt klar, dass Asylsuchende weder ihren Aufenthaltsort noch ihr Zielland selbst wählen können. «Sie erhalten Schutz in einem zugeteilten Land.»
Dreistufiges Verfahren in der Schweiz
Weiter fordern die Initianten mit der Ergänzung, dass Asylsuchende in der Schweiz «erster Linie in ein sicheres Durchgangsland» zurückgebracht werden. Dies, sofern entsprechende Rückübernahmeabkommen bestehen.
In zweiter Linie sollen die Menschen «in ein Schutzgebiet» gebracht werden. Dort sollen sie leben, bis ihre Identität geklärt ist und sie entweder in ihr Heimatland zurückkehren können, oder von einem Drittstaat oder der Schweiz als Flüchtling anerkannt und aufgenommen werden.
In dritter Linie ist eine Platzierung in der Schweiz vorgesehen. Asylsuchenden sollen in ein Bundesasylzentrum gebracht werden. Bis ein rechtskräftiger Asylentscheid vorliegt, sollen sie sich an Orten aufhalten, wo «ihr Aufenthalt jederzeit überprüft werden kann».
Nur noch Sachleistungen in der Schweiz
Wie der Name der Initiative sagt, sollen zudem künftig Gelder für das Asylwesen «grundsätzlich im Ausland» in den sogenannten Schutzgebieten oder anderswo für Hilfsprojekte eingesetzt werden. In der Schweiz sollen Asylsuchende kein Geld bekommen, sondern ausschliesslich mit Sachleistungen unterstützt werden, bis sie für sich selber aufkommen können.
Dem Initiativkomitee gehören neben Luzi Stamm die SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräte Lukas Reimann (SG), Barbara Keller-Inhelder (SG), Andrea Geissbühler (BE) und Therese Schläpfer (ZH) sowie Privatpersonen an.
Die Initianten haben bis zum 8. April 2021 Zeit, die 100'000 Unterschriften zu sammeln, die es für das Zustandekommen der Initiative braucht.
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