BAG-Experte hält fest Bündner Pistenbeizen müssten Terrassen wieder dichtmachen

Von Gil Bieler

14.1.2021

Essen und Getränke gibt es auch auf der Piste nur to go, sagt das BAG: Ein Skifahrer im Skigebiet Flims Laax Falera. 
Essen und Getränke gibt es auch auf der Piste nur to go, sagt das BAG: Ein Skifahrer im Skigebiet Flims Laax Falera. 
Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Mit dem neuen Jahr hat Graubünden die strengen Vorschriften für Gastrobetriebe auf den Skipisten etwas gelockert: Sie dürfen wieder Terrassenplätze anbieten. Laut Bund ist das aber gar nicht erlaubt.

Wer sich beim Pistenplausch stärken will, kann wegen der Corona-Pandemie nicht in die warme Stube hocken. Denn auch für Restaurants und Bars in Skigebieten gelten dieselben Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) wie für alle anderen Gastrobetriebe. Ein Take-away-Angebot ist erlaubt, aber es dürfen keine Sitzgelegenheiten angeboten werden.

In Graubünden ist das seit Kurzem etwas anders – zumindest auf der Piste. Für Gastrobetriebe in Skigebieten wurden per 31. Dezember «erste Erleichterungen gewährt», wie die Bündner Regierung in einer Medienmitteilung schrieb: «Sie dürfen in Aussenbereichen wieder Sitzplätze anbieten.»

Wintersportler dürfen seither maximal in Vierergruppen wieder an einem Tisch zusammensitzen, wobei zwischen den Gästegruppen der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Bedient werden dürfen die Tische aber nicht, es bleibt beim Take-away-Angebot.

So geht es nicht, sagt das BAG

Stimmt diese Handhabung überhaupt mit den Vorgaben des Bundes überein? Diese Frage kam an der Medienkonferenz der Expertinnen und Experten des Bundes vom Donnerstag auf. Und die Antwort überraschte. Denn obwohl die Meldung zu den Lockerungen für Bündner Pistenbeizen in zahlreichen Schweizer Medien – so auch bei «blue News» – aufgegriffen wurde, stellt sich nun heraus: So geht es eigentlich gar nicht.



«Terrassen oder Sitzgelegenheiten bei diesen Betrieben sind eigentlich nicht zulässig», erklärte Mike Schüpbach von der Abteilung Rechtsbereich beim BAG. «Das ist unsere grundsätzliche Stossrichtung und das wird von der überwiegenden Anzahl der Kantone auch so gehandhabt.» Man wisse von den Lockerungen auf Bündner Skipisten, aber: «Das ist aus unserer Sicht nicht konform mit der Verordnung.» Ob der Kanton die Regelung zwischenzeitlich noch angepasst habe, konnte Schüpbach aber nicht sagen.

Auf Anfrage von «blue News» antwortete die zuständige Medienstelle des Kantons Graubünden: «Kanton und BAG stehen weiterhin im Austausch und suchen nach einer Lösung.»

Ski kaufen bald verboten, Ski mieten bleibt erlaubt

An der Medienkonferenz kam noch eine weitere Frage zur Sprache, die Wintersport-Begeisterte interessieren dürfe: Ab Montag dürfen Ski und andere Wintersport-Artikel nicht mehr verkauft werden, da sie nicht dem täglichen Bedarf dienen. Mieten und reparieren lassen kann man seine Ski aber weiterhin, solche Dienstleistungen bleiben erlaubt. Eine Übersicht zu den neuen Regelungen ab Montag finden Sie hier



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