Der Kanton Luzern muss bei der Prämienverbilligung noch einmal über die Bücher. Er hat die dafür notwendige Einkommensgrenze nach Einschätzung des Bundesgerichts zu stark gesenkt. (Archivbild)
"Ende einer Tragödie": Vertreter der SP Luzern präsentieren das Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung.
Bundesgericht pfeift Kanton Luzern zurück
Der Kanton Luzern muss bei der Prämienverbilligung noch einmal über die Bücher. Er hat die dafür notwendige Einkommensgrenze nach Einschätzung des Bundesgerichts zu stark gesenkt. (Archivbild)
"Ende einer Tragödie": Vertreter der SP Luzern präsentieren das Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung.
Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung zu stark gesenkt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde von mehreren Personen gut und hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf. Nun muss der Kanton Geld zurückzahlen.
Luzern hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, halten die Bundesrichter in ihrem Urteil fest, das die SP Luzern am Samstag veröffentlichte. Sie hatte das Gerichtsverfahren angestrebt.
«Zehntausende können heute aufatmen», sagte Parteipräsident David Roth vor den Medien. Die Familien werden das Geld erhalten, das ihnen vorenthalten worden sei in den letzten beiden Jahren.
Die Kantone müssen für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen».
«Verschwindend kleiner Teil»
Zwar geniessen die Kantone diesbezüglich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit, wie die Richter festhalten. Doch selbst unter Achtung dieser Autonomie widerspreche die Einkommensgrenze von 54'000 Franken dem Sinn und Geist des Bundesrechts, da nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen in den Genuss der Prämienverbilligung komme.
2007 gab es in Luzern noch keine Einkommensgrenze, in der Folge senkte der Kanton diese von 100'000 Franken Schrittweise auf 54'000 Franken, sodass noch 20 Prozent der Familien davon profitieren konnten, wie SP-Rechtsvertreter Bruno Häfliger ausführte. Aus Respekt vor der Autonomie habe das Gericht zwar keine absolute Grenze genannt in seinem Urteil, doch lasse dieses die Interpretation zu, dass der Medianwert und somit rund 86'000 Franken gemeint seien.
Eine Einkommensgrenze in dieser Höhe soll denn auch der Massstab sein, forderte SP-Kantonsrat Jörg Meyer. "Wir erwarten eine konsequente Umsetzung des Urteils." Das bedeute eine "Rückzahlung der Rückzahlungen" im Umfang von rund 15 Millionen Franken. 2017 hatten nämlich 7870 Familien Prämien zurückerstatten müssen, weil diese im Zuge des budgetlosen Zustands provisorisch ausbezahlt und anschliessend gekürzt worden waren.
«Nur begrenzt Manövriermasse»
Der Kanton werde «mehrere Millionen Franken» IPV nachträglich an bezugsberechtigte Personen ausschütten, teilte die Regierung als Reaktion auf das Urteil mit. Mit der laufenden Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes werden die IPV-Mittel auch für den Fall eines budgetlosen Zustands gesichert.
Der Entscheid des Bundesgerichts zeige, dass die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung nur bis zu einer gewissen Grenze als Manövriermasse in Sparbemühungen einbezogen werden dürfen, wird der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf in einer Mitteilung zitiert. Die Sanierung der Kantonsfinanzen lasse sich nicht nur nur ausgabenseitig bewerkstelligen.
Das Luzerner Kantonsgericht hatte die Beschwerde gegen die Reduktion im vergangenen Februar abgewiesen. Es rechnete vor, dass das mittlere Reineinkommen von verheirateten Paaren mit Kindern im Kanton Luzern im Jahr 2015 rund 86'800 Franken betrug. Die obere Grenze der "mittleren Einkommen" lag bei rund 130'300 Franken, die untere Grenze bei rund 60'800 Franken.
Bei der Berechnung des massgebenden Einkommens für die Prämienverbilligung im Kanton Luzern sind vom Nettoeinkommen pro Kind pauschal 9000 Franken abzuziehen. Damit bestehe ein Anspruch auf Prämienverbilligung bei Eltern mit einem Kind bis zu einem massgebenden Einkommen von 63'000 Franken.
In der bundesrechtlichen Regelung sei mit dem Begriff «mittlere Einkommen» jedoch nicht nur diese unterste Bandbreite gemeint gewesen, heisst es im Urteil. Auch hätte das Parlament mehrfach betont, dass neu Familien bis in den Mittelstand hinein durch Prämienverbilligung entlastet werden sollten. Die Luzerner Einkommensgrenze unterlaufe den angestrebten Zweck und sei deshalb als bundesrechtswidrig aufzuheben. Der Kanton Luzern muss den Beschwerdeführern 7500 Franken zahlen.
Bahn frei für Volksinitiative
Die SP Luzern will mit einer Volksinitiative sicherstellen, dass die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt, als die Grenze 75'000 Franken betrug. Das Parlament hatte es im Dezember abgelehnt, über die Initiative zu beraten. Es wollte zuerst das Bundesgerichtsurteil in dem Fall abwarten. Laut Parteipräsident Roth ist die Initiative mit dem Urteil nicht obsolet geworden. Man könne die Anliegen des Vorstosses nun auf der neuen Grundlage rasch behandeln.
(Urteil 8C_228/2018 vom 22. Januar 2019)
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