SexualstrafrechtBundesrat befürwortet den Grundsatz «Nein heisst Nein»
om, sda
13.4.2022 - 15:22
Der Bundesrat will den Tatbestand der Vergewaltigung ausweiten. Neu soll sich auch strafbar machen, wer gegen den Willen des Opfers handelt. Eine Nötigung durch Gewalt oder Drohung muss demnach nicht mehr vorliegen.
13.4.2022 - 15:22
SDA
«Nein heisst Nein»: Dieser Grundsatz soll beim Sex gelten. Darum will der Bundesrat den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetz anpassen.
Neu soll es genügen, dass der Willen des Opfers missachtet wird. So wird eine Bestrafung auch ohne Nötigung durch Gewalt oder Drohungen möglich. Der Grundsatz «Nein heisst Nein» soll zudem auch für den neuen Tatbestand des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Nötigung gelten.
Darum schliesst sich der Bundesrat der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) an, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Kommission hatte die Strafrahmenharmonisierung auf Antrag von Justizministerin Karin Keller-Sutter aufgeteilt und das Sexualstrafrecht separat behandelt.
Der Tatbestand der Vergewaltigung umfasst gemäss der Revision neu alle Fälle, in denen ein Täter oder eine Täterin vorsätzlich gegen den verbal oder nonverbal geäusserten Willen des Opfers handelt. Damit soll also eine Widerspruchslösung gelten.
Anpassung an gesellschaftliche Entwicklung
Die Zustimmungslösung – «nur Ja heisst Ja» – wurde bereits von der Kommission abgelehnt. Für den Bundesrat ist die Revision des Sexualstrafrechts eine Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung. Die Tatsache, dass für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung gemäss aktuellem Gesetzestext zwingend eine Nötigung des Opfers vorliegen muss, sei gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert.
Den Tatbestand der «Rachepornografie» möchte der Bundesrat im Gegensatz zur Ständeratskommission noch nicht in die aktuelle Gesetzesrevision aufnehmen. Der neue Tatbestand bedürfe näherer Abklärungen.
Weil aber die Blossstellung durch intime Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen immer häufiger vorkommt, prüft der Bundesrat eine Aufnahme dieses Tatbestands in die laufenden Arbeiten im Bereich des Cybermobbings. Im Sommer will er einen entsprechenden Bericht zu einem Postulat vorlegen.
«Im Moment läuft die medizinische Behandlung der zahlreich Verletzten»
STORY: Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der A 9 bei Leipzig sind nach Angaben der Polizei mindestens fünf Menschen ums Leben gekommen. Zudem gebe es zahlreiche Verletzte, hiess es. Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Grossaufgebot vor Ort. Die Autobahn wurde am Mittwoch in beide Richtungen gesperrt. Autofahrer wurden gebeten, eine Rettungsgasse freizuhalten. Olaf Hoppe, Polizei Leipzig: «Wir als Polizei sind hier in jedem Fall mit 70, 80 Personen im Einsatz. Wir haben Unterstützung von der Bundespolizei, um die weiträumig abzusperren. Man kann glaube ich nachvollziehen, im Moment läuft hier die medizinische Behandlung von den zahlreichen Verletzten. Und Rettungskräfte sind hier vom Landkreis Nordsachsen im Einsatz. Auch zahlreich, wie – so nennt man das – es bei einem Massenanfall von Verletzten üblich ist.» Der Reisebus von Flixbus war zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz von der Fahrbahn abgekommen und auf die Seite gestürzt. Die Ursache ist bisher unbekannt – genauso wie die Frage, ob weitere Fahrzeuge beteiligt waren. Nach Angaben von Flix war der Bus auf dem Weg von Berlin nach Zürich. An Bord seien 53 Fahrgäste und 2 Fahrer gewesen.
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