Kehrwende des Bundesrats Nur der Kampfjet kommt vors Volk

SDA

16.5.2019

Der Bundesrat ändert das Vorgehen bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und Flugabwehrraketen. Anders als ursprünglich geplant soll sich das Volk nur zu den Kampfjets äussern können. Für diese will der Bundesrat höchstens sechs Milliarden Franken ausgeben.

Er hat das Verteidigungsdepartement (VBS) von Viola Amherd beauftragt, spätestens Anfang September einen entsprechenden Planungsbeschluss vorzulegen, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dieser Grundsatzentscheid würde dem fakultativen Referendum unterstehen.

Damit vollzieht der Bundesrat eine Kehrtwende. Unter dem früheren Verteidigungsminister Guy Parmelin hatte er einen Planungsbeschluss in die Vernehmlassung geschickt, der neben den Kampfflugzeugen auch die Beschaffung neuer Boden-Luft-Raketen umfasste. Die Kosten beider Waffensysteme sollten insgesamt nicht mehr als acht Milliarden Franken betragen.

Viola Amherd erläutert auf der Medienkonferenz des Bundesrats die Beschaffungspläne.

Unnötiger Ballast

In der Vernehmlassung waren diese Pläne nicht gut angekommen. CVP und FDP lehnten die Verknüpfung ab, sodass die Pläne des Bundesrats schon im Parlament gefährdet schienen. Ein von Amherd bestellter Zusatzbericht stützte die Kritiker. Der ehemalige Astronaut und Militärpilot Claude Nicollier empfahl eine Abstimmung einzig über die Kampfjets: Es sei nicht sinnvoll, die politische Auseinandersetzung mit einem weiteren Waffensystem zu belasten, argumentierte Nicollier.

Dieser Haltung hat sich der Bundesrat nun angeschlossen. Die öffentliche Erwartung, über die Beschaffung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, bestehe nur für die Kampfflugzeuge, schreibt er. Die Boden-Luft-Raketen sind politisch weniger umstritten und sollen auf dem üblichen Weg über das Rüstungsprogramm beschafft werden. Dieses untersteht nicht dem Referendum.



Höchstens sechs Milliarden

Neu ist auch, dass sich der Bundesrat zum Preis äussert. Bisher hatte er offengelassen, welcher Teil des Kostendachs von acht Milliarden Franken für die Kampfjets ausgegeben werden soll. Da im Planungsbeschluss das maximale Finanzvolumen angegeben wird, muss sich der Bundesrat nun festlegen.

Er setzt die Preisobergrenze für den Kauf neuer Kampfjets auf sechs Milliarden Franken. Ein kleineres Volumen würde die minimal nötige Flottengrösse gefährden, schreibt er. Ein grösseres Volumen liesse zu wenig finanziellen Raum für das System der bodengestützten Luftverteidigung.

Welchen Kampfjet braucht die Schweiz?

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16.04.2019

Ob mit sechs Milliarden Franken eine ausreichende Anzahl Kampfjets gekauft werden kann, ist offen. Die fünf Kandidaten werden derzeit in der Schweiz erprobt. Wie teuer die einzelnen Flugzeuge die Schweizer Armee zu stehen kommen, ist erst nach der zweiten Offertrunde Mitte 2020 klar.

Vorentscheid beim Preis

Knapp ist das Geld aber ohnehin. Der Bund hat festgelegt, welche Anforderungen die Kampfjet-Flotte und die Flugabwehrraketen erfüllen müssen. Um diese Leistungen zu erbringen, wären gemäss einem Expertenbericht von 2017 bis zu neun Milliarden Franken und 40 Flugzeuge nötig.



Bei einem Beschaffungsvolumen von sechs Milliarden dürften ein Jet und die zugehörigen Systeme nicht mehr als 150 Millionen Franken kosten. Mit der Preisobergrenze hat der Bundesrat daher möglicherweise bereits einen Vorentscheid zugunsten eines günstigeren Flugzeugtyps gefällt.

Keine vollständige Kompensation

Nicht nur beim Planungsbeschluss, sondern auch bei den Offsetgeschäften ist der Bundesrat von seinem früheren Entscheid abgewichen. Bisher plante er, die gesamte Beschaffung durch Gegengeschäfte in der Schweiz zu kompensieren. Im Auftrag von Amherd hatte Kurt Grüter, der ehemalige Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle, diese Pläne unter die Lupe genommen.

Eine Boeing F/A-18 Super Hornet beim Testflug am 30. April 2019 in Payerne. 
Eine Boeing F/A-18 Super Hornet beim Testflug am 30. April 2019 in Payerne. 
Bild: Keystone

Offsetgeschäfte verteuern eine Beschaffung nachweislich, zudem besteht das Risiko der Korruption. Grüter empfahl daher, die Offsets auf Aufträge im direkten Zusammenhang mit den Kampfjets und auf indirekte Kompensationsgeschäfte im Bereich Rüstung und Sicherheit zu beschränken. Den möglichen Umfang bezifferte er auf 60 Prozent.

Der Bundesrat folgt auch dieser Empfehlung. Er führt einerseits die Mehrkosten ins Feld. Andererseits gibt er zu bedenken, dass das grosse Vertragsvolumen die vollständige Kompensation erschwert. Seiner Meinung nach fehlt auch eine sicherheitspolitische Begründung für jene 40 Prozent, die weder mit dem Kampfjets noch in der gleichen Branche kompensiert werden können.

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